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Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 24.02.2012
- 3 L 68/12KS -
Wiederaufnahme des Hubschrauberlandeplatzes eines Rotes-Kreuz-Krankenhauses zulässig
An- und Abflugrichtung bereits durch Genehmigung von 1975 vorgegeben
Das Verwaltungsgerichts Kassel hat die Wiederaufnahme des Hubschrauberlandeplatzes eines Rotes-Kreuz-Krankenhauses in Kassel für zulässig erklärt und eine dadurch bedingte Verletzung der Rechte von unmittelbar in der Nähe des Krankenhauses lebenden Anwohnern verneint.
Im zugrunde liegenden Fall war im Januar 1975 die
Genehmigungen zur Wiederaufnahme des Flugbetriebs verletzt Ehepaar nicht in eigenen Rechten
Der Eilantrag hatte jedoch keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt, da die Anwohner nicht geltend machen konnten, durch die Genehmigungen in eigenen Rechten verletzt zu werden. Insbesondere konnten sie nicht einwenden, ihr Interesse, vor Lärm- und Geruchsimmissionen durch den Betrieb des Hubschrauberlandeplatzes verschont zu bleiben, sei nicht hinreichend berücksichtigt worden. Eine solche planerische Abwägung habe hier nicht erfolgen müssen, da die
Transferflüge und Flüge zur Einweisung der Piloten bereits auf Grund der Genehmigung aus dem Jahre 1975 zulässig
Die insbesondere von den Anwohnern beanstandeten Hubschrauberflüge zum Zwecke der Einweisung der Piloten in die besonderen Verhältnisse des Landeplatzes ebenso wie die morgens und abends stattfindenden Transferflüge vom
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
- Hubschrauberlandeplatz auf dem Dach eines Unfallkrankenhause darf bleiben
(Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.07.2009
[Aktenzeichen: OVG 12 S 154.08]) - Unfallkrankenhaus Marzahn darf Hubschrauberlandeplatz vorerst weiter betreiben
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 27.11.2008
[Aktenzeichen: VG 13 A 138.08])
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Dokument-Nr. 13088
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