wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 24.06.2010
L 7 AS 391/10 B ER -

Hartz IV: Arbeitslose dürfen nicht zwei Jahre nach einer neuen Wohnung suchen

Übernahme unangemessener Wohnungskosten nicht gerechtfertigt

Empfänger von Arbeitslosengeld II deren bisherige Wohnung unangemessen ist, müssen sich innerhalb von 6 Monaten um eine neue angemessene Wohnung bemühen. Andernfalls trägt die Hartz-IV-Behörde die Mietkosten nicht mehr, so dass die Wohnung wegen mietrückstandsbedingter Kündigung verloren gehen und der Hartz-IV-Empfänger wohnungslos werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall lebte ein Hartz-IV-Empfänger in einer 91 qm großen Wohnung, deren Mietzins sich mit Nebenkosten auf über 900 Euro belaufen hatte und der damit unangemessen war. Der Betroffene wurde aufgefordert, sich eine neue, angemessene Wohnung zu suchen. Dazu erklärte er sich zwar grundsätzlich bereit, gab allerdings an, an mehreren Allergien zu leiden, beispielsweise gegen Feinstaub, weswegen er an seine Wohnung besondere Ansprüche stelle: Sie solle in einem Randbereich der Stadt liegen, gleichzeitig eine gute Anbindung an die Innenstadt und auch eine gute Infrastruktur haben. Zudem müsse sie mindestens 700 Meter von Handyfunkmasten entfernt sein.

Hartz IV-Empfänger will Jobcenter zur Übernahme der tatsächlichen Mietkosten verpflichten

Als der Hartz-IV-Empfänger nach über einem Jahr Suche keine nach seinen Maßstäben passende Wohnung gefunden und die Behörde die volle Mietübernahme eingestellt hatte, kündigte der Vermieter wegen der Mietrückstände. Daraufhin beantragte der Betroffene beim Sozialgericht im Wege eines Eilverfahrens die Übernahme der Mietrückstände. Ungefähr zeitgleich bekam er vom Jobcenter einen Bescheid, nach dem er nunmehr nur den angemessen Betrag von 662,93 Euro für seine Wohnung bekäme. Das Sozialgericht lehnte den Eilantrag ab. Dagegen legte der Betroffene Beschwerde ein mit dem Ziel, das Jobcenter zu verpflichten, die tatsächlichen Mietkosten zu übernehmen, bis er eine neue, angemessene Unterkunft gefunden habe.

Hinderliche Anforderungen bei Wohnungssuche nicht nachvollziehbar

Das Bayerische Landessozialgericht wies die Beschwerde zurück. Der Beschwerdeführer, der noch immer nicht umgezogen war, sei er verpflichtet, sich intensiv um eine Wohnung zu bemühen binnen einer Frist von sechs Monaten. Dies sei aber - schon angesichts der vielen Sonderwünsche - nicht der Fall gewesen. Die Übernahme unangemessener Wohnungskosten sei nicht gerechtfertigt, zumal manche der Wohnungssuche hinderliche Anforderungen des Betroffenen nicht nachvollziehbar seien.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2010
Quelle: ra-online, Bayerisches Landessozialgericht

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10144 Dokument-Nr. 10144

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10144

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?