wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 30.09.2014
Vf. 1-VII-14 -

Bußgeld bewehrtes Fahren oder Parken auf privaten Naturflächen ohne Notwendigkeit ist verfassungsgemäß

Kriterium "ohne Notwendigkeit" ist klar umgrenzt / Kein Vorliegen einer Eigentumsverletzung

Die Vorschrift des § 57 Abs. 4 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes, wonach das Fahren oder Parken auf privaten Naturflächen ohne Notwendigkeit eine Ordnungswidrigkeit darstellt und daher Bußgeld bewehrt ist, ist verfassungsgemäß. Weder ist das Kriterium "ohne Notwendigkeit" zu unbestimmt noch wird das Eigentum in unzulässiger Weise verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungs­gerichts­hofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach § 57 Abs. 4 Nr. 3 des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) ist das Fahren oder Parken mit Motorkraft betriebenen Fahrzeugen auf privaten Flächen in der freien Natur dann unzulässig und mit einem Bußgeld bewehrt, wenn dies ohne Notwendigkeit geschieht. Ein Betroffener hielt diese Regelung mit der Bayerischen Verfassung für unvereinbar. Seiner Meinung nach sei das Kriterium "ohne Notwendigkeit" nicht ausreichend definiert. Es werde dadurch nicht deutlich, was erlaubt sei und was nicht. So geschehe jedes Fahren oder Parken aus einer Notwendigkeit heraus. Zudem verletze die Vorschrift sein Eigentumsrecht. Er sei daran gehindert sein Eigentum an der Naturfläche uneingeschränkt zu nutzen. Der Betroffene erhob daher Klage.

Bußgeld bewehrtes Fahren oder Parken auf privaten Naturflächen ohne Notwendigkeit ist verfassungsgemäß

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied gegen den Kläger. Seiner Ansicht nach sei die Vorschrift des § 57 Abs. 4 Nr. 3 BayNatSchG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Kriterium "ohne Notwendigkeit" klar verständlich

Nach Auffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sei das Kriterium "ohne Notwendigkeit" klar verständlich. Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot habe daher nicht vorgelegen. Die Regelung diene zum einen dazu, Aktivitäten zu verhindern, die zu der benutzten Naturfläche keinen konkreten Bezug haben. Als Beispiel wird das wilde Off-Road-Fahren querfeldein genannt. Es sei eindeutig, dass jedenfalls dann keine Notwendigkeit zum Fahren vorliege, wenn sich der Zweck im Fahren selbst erschöpfe. Die Einbettung der Regelung im Naturschutzgesetz verdeutliche diese Zielrichtung. Soweit das Fahren oder Parken aus anderen Gründen stattfinde, sei dessen Notwendigkeit durch eine Abwägung im Einzelfall zu prüfen. Insoweit sei das Bestimmtheitsgebot aber ebenfalls nicht verletzt. Denn jeder habe die Möglichkeit, das Verbot bestimmter Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Benutzung von Naturflächen zu erkennen.

Keine Verletzung des Eigentumsrechts

Weiterhin sei auch nicht das Eigentumsrecht verletzt worden, so der Bayerische Verfassungsgerichtshof. Denn der Gesetzgeber sei dazu berechtigt, den Inhalt des Eigentums im Interesse des Gemeinwohls einzuschränken. Der Naturschutz stehe im Interesse des Gemeinwohls. Der Staat sei dazu verpflichtet, dafür einzustehen. Die Regelung sei zudem verhältnismäßig. Es sei zu beachten gewesen, dass die Nutzbarkeit der privaten Naturflächen nur unwesentlich eingeschränkt wurde. Ihre zweckmäßige Verwendung sei nicht begrenzt worden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2015
Quelle: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Naturschutzrecht | Staatsrecht | Verfassungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Deutsches Autorecht (DAR)
Jahrgang: 2015, Seite: 134
DAR 2015, 134

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20760 Dokument-Nr. 20760

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung20760

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung