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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 20.04.2011
- 11 CE 11.359 -
Entziehung der Fahrerlaubnis: Kein automatischer Miterwerb des Lkw-Führerscheins bei Wiedererteilung der PKW-Fahrerlaubnis
Befähigung zum Erhalt des Lkw-Führerscheins wegen langer Fahrpause verloren gegangen
Ein Autofahrer, dem der Führerschein der alten Klasse 3 entzogen wird, erhält nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (Klasse B) nicht automatisch wieder die zur alten Klasse 3 gehörende Erlaubnis zum Fahren von Klein-Lkw bis 7,5 Tonnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war einem Autofahrer aus Unterfranken im Jahr 2003 die Fahrerlaubnis der alten Führerscheinklasse 3 entzogen worden, nachdem er den Liebhaber seiner Ehefrau mit einem
VG verneint Erteilung der Fahrerlaubnis für Klein-Lkw
Der Versuch des Autofahrers, die Fahrerlaubnis für Klein-Lkw über eine einstweilige Anordnung zumindest vorläufig zu erhalten, scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Die Befähigung sei wegen der langen Fahrpause verloren gegangen. Auch die Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof blieb ohne Erfolg.
Autofahrer verlangt Wiedererteilung des Lkw-Führerscheins gemäß Fahrerlaubnis-Verordnung
Zur Begründung seiner Beschwerde hatte sich der Autofahrer auf eine Übergangsbestimmung in der Fahrerlaubnis-Verordnung berufen. Diese (§ 76 Nr. 11a) betrifft die Wiedererteilung
Fahrerlaubnis der Klasse B wäre ebenfalls zu verweigern gewesen
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof interpretiert diese Bestimmung so: Wenn Pkw und Klein-Lkw-Fahrerlaubnis gleichzeitig beantragt werden, die Befähigung für Klein-Lkw aber fehlt und der Betroffene auf der Anwendung dieser Bestimmung besteht, dann muss nicht nur die Fahrerlaubnis für Klein-Lkw verweigert werden. Wegen der verfahrensrechtlichen Verknüpfung und der deshalb nur möglichen einheitlichen Entscheidung ist in diesem Fall sogar auch die Fahrerlaubnis der Klasse B zu verweigern.
Autofahrer kann Fahrprüfung für Klein-Lkw nicht umgehen
Wird die Fahrerlaubnis für Klein Lkw beantragt, nachdem die Fahrerlaubnis für Pkw schon erteilt worden ist, dann bleibt diese Übergangsbestimmung von vornherein unanwendbar. Es fehlt dann nämlich an der verfahrensrechtlichen Verknüpfung. Der Autofahrer wird mithin die Fahrprüfung für Klein-Lkw nicht umgehen können.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2011
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online
- Europäischer Gerichtshof muss erneut zum "Führerscheintourismus" entscheiden
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 23.11.2010
[Aktenzeichen: 11 B 09.3093]) - Nicht verlängerter Busführerschein: Für Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss erneute Fahrprüfung abgelegt werden
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19.07.2010
[Aktenzeichen: 11 BV 10.712]) - EU-Führerscheine gelten nicht in jedem Fall in Deutschland
(Verwaltungsgericht Neustadt, Entscheidung vom 04.03.2005
[Aktenzeichen: 3 L 253/05.NW])
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Dokument-Nr. 11625
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