wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.04.2015
BVerwG 5 C 10.14 -

Presseunternehmen unterstützte national­sozialistisches System - Erben von Mitgesellschaftern haben keinen Anspruch auf Ausgleichsleitungen

Unternehmen leistete nationalsozialistischem System durch Art und Weise der Berichterstattung in den "Leipziger Neuesten Nachrichten" erheblichen Vorschub

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Erben von Mitgesellschaftern eines Unternehmens, das dem national­sozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat, keinen Anspruch auf Aus­gleichs­leistungen nach dem Aus­gleichs­leistungs­gesetz haben. Dem steht hier nicht entgegen, dass ihre Rechtsvorgänger in der Zeit des Nationalsozialismus einer Verfolgungsmaßnahme ausgesetzt waren.

Die Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, Erben ehemaliger Mitgesellschafter einer in Leipzig ansässigen Kommanditgesellschaft, begehren die Gewährung einer Ausgleichsleistung für die entschädigungslose Enteignung von Gesellschaftsvermögen in der sowjetischen Besatzungszone.

Tochter eines NSDAP-eigenen Verlags erhält Mehrheitsbeteiligung von 51 %

Die Gesellschaft betrieb ein Druck- und Verlagshaus, das bis Kriegsende die Tageszeitung "Leipziger Neueste Nachrichten" (LNN) herausgab. Nach 1933 übten die Nationalsozialisten auf die Herausgeber und die Schriftleitung der LNN wegen ihrer politischen Positionen erheblichen Druck aus. Um dem Ausschluss aus der Reichspressekammer wegen politischer Unzuverlässigkeit zu entgehen, der sie von jeglicher verlegerischen Tätigkeit ausgeschlossen hätte, räumten die Rechtsvorgänger der Kläger im August 1936 der Tochter eines NSDAP-eigenen Verlags eine Mehrheitsbeteiligung von 51 % an der Gesellschaft ein. In der Folgezeit waren die Leitartikel der LNN darauf gerichtet, die nationalsozialistische Politik zu unterstützen und zu fördern. Die Kläger erhielten für den verfolgungsbedingten Verlust der Mehrheitsbeteiligung eine Entschädigung. Die hier allein im Streit stehenden Ausgleichsleistungen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) für die mittelbare Schädigung ihrer verbliebenen Beteiligung von 49 % infolge der Enteignung des Vermögens der Gesellschaft in der Besatzungszeit wurden ihnen mit der Begründung verwehrt, das Unternehmen habe dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet. Die dagegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab.

BVerwG verneint Anspruch auf Ausgleichsleistung gemäß § 1 Abs. 4 AusglLeistG

Das Bundesverwaltungsgericht wies die Revision der Kläger zurück. Ein Anspruch auf Ausgleichsleistung ist nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG ausgeschlossen, weil nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts das enteignete Unternehmen jedenfalls ab August 1936 dem nationalsozialistischen System durch die Art und Weise der Berichterstattung in der von ihm herausgegebenen LNN erheblichen Vorschub geleistet hat. Dieser an das Verhalten des Unternehmens anknüpfende Leistungsausschluss setzt voraus, dass - wie hier - die das erhebliche Vorschubleisten erfüllenden Handlungen dem Unternehmen als solchem zugeordnet werden können. Es ist nicht erforderlich, dieses Verhalten auf einzelne Personen innerhalb des Unternehmens zurückzuführen. Deshalb kommt es nach der Gesetzeslage nicht darauf an, dass die Rechtsvorgänger der Kläger nicht selbst dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet und die Mehrheitsbeteiligung an dem Unternehmen im Jahr 1936 aus politischen Gründen verloren hatten.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2015
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Dresden, Urteil vom 14.08.2013
    [Aktenzeichen: 6 K 1099/10]
Aktuelle Urteile aus dem Erbrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 20948 Dokument-Nr. 20948

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20948

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung