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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14.05.1985
1 BvR 233, 341/81 -

BVerfG: Verletzung der Anmeldepflicht rechtfertigt nicht Verbot einer Spontan­demonstration

Verbot nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter Wahrung des Ver­hältnismäßig­keits­grundsatzes und nur bei unmittelbarer Gefährdung dieser Rechtsgüter

Die Verletzung der Anmeldepflicht rechtfertigt für sich genommen nicht das Verbot einer Spontan­demonstration gemäß § 15 des Ver­sammlungs­gesetzes (VersG). Ein Verbot kommt nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter in Betracht. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall musste sich das Bundesverfassungsgericht anlässlich geplanter Demonstrationen gegen die Errichtung des Kernkraftwerks Brokdorf im Jahr 1981 unter anderem mit der Frage beschäftigen, unter welchen Voraussetzungen eine Spontandemonstration verboten werden darf.

Kein Verbot einer Spontandemonstration aufgrund Verletzung der Anmeldepflicht

Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Anmeldepflicht gemäß § 14 VersG bei Spontandemonstrationen nicht eingreife und ihre Verletzung nicht automatisch zur Auflösung oder zum Verbot gemäß § 15 VersG berechtige. Eine Auflösung oder ein Verbot könne nur zum Schutz gleichwertiger Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen. Bloße Belästigungen, die sich zwangsläufig aus der Massenhaftigkeit der Grundrechtsausübung ergeben und sich ohne Nachteile für den Veranstaltungszweck nicht vermeiden lassen, rechtfertige weder die Auflösung noch das Verbot der Spontandemonstration. Solche Belästigungen müssen vielmehr von Dritten hingenommen werden.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2017
Quelle: Bundesverfassungsgericht, ra-online (vt/rb)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV)
Jahrgang: 1985, Seite: 778
DÖV 1985, 778
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 1985, Seite: 2395
NJW 1985, 2395
 | Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ)
Jahrgang: 1985, Seite: 898
NVwZ 1985, 898

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Dokument-Nr.: 24633 Dokument-Nr. 24633

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