wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.03.2017
XII ZB 245/16 -

BGH: Verpflichtung zur Auskunftserteilung über Gesundheitszustand eines Kindes wird durch Zwangsgeld vollstreckt

Unzulässige Verhängung eines Ordnungsgeldes

Die Verpflichtung eines Elternteiles dem anderen Elternteil Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes zu erteilen, wird gemäß §§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, 888 ZPO durch die Verhängung von Zwangsgeld ersatzweise Zwanghaft vollstreckt. Die Verhängung eines Ordnungsgeldes ist demgegenüber unzulässig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste eine Kindesmutter dem Vater des Kindes nach einer gerichtlichen Entscheidung unter anderem ab August 2015 im halbjährigen Rhythmus Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes erteilen. Da sie dem nicht nachkam, beantragte der Kindesvater die Verhängung von Ordnungsmitteln. Das Amtsgericht Bernau bei Berlin kam dem nach und verhängte gegen die Kindesmutter ein Ordnungsgeld von 100 Euro. Dies wurde vom Oberlandesgericht Brandenburg als zulässig erachtet. Nunmehr legte die Kindesmutter Rechtsbeschwerde ein.

Verhängung von Zwangsgeld anstatt Ordnungsgeld

Der Bundesgerichthof hob die Entscheidung der Vorinstanz nur insoweit auf, dass anstatt der Verhängung eines Ordnungsgeldes, ein Zwangsgeld gemäß §§ 95 Abs. 1 Nr. 3 FamFG, 888 ZPO festzusetzen sei. Eine Verpflichtung zur Auskunft über die persönlichen Verhältnisse, die nur aufgrund persönlichen Wissens des Auskunftspflichtigen gegeben werden könne, sei als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2019
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Bernau, Beschluss vom 17.11.2015
    [Aktenzeichen: 6 F 318/13]
  • Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 14.04.2016
    [Aktenzeichen: 10 WF 48/16]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Prozessrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2017, Seite: 918
FamRZ 2017, 918
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 603
MDR 2017, 603
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 518
NJW-RR 2017, 518

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26991 Dokument-Nr. 26991

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26991

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung