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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.01.2011
- VIII ZR 296/09 -
Vermieter kann innerhalb der Abrechnungsfrist die Betriebskostenabrechnung zu Lasten des Mieters korrigieren
Vorbehaltlose Guthabenerstattung ist kein Schuldanerkenntnis
Die vorbehaltlose Erstattung eines aus einer Betriebskostenabrechnung folgenden Guthabens der Mieter stellt für sich genommen kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit sind die Kläger
Betriebskostenabrechnung fehlerhaft
Nach Erteilung der
Bloße Zahlung des Guthabens kein Schuldanerkenntnis
Die dagegen gerichtete Revision der Kläger blieb ohne Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der
§ 556 BGB: Vereinbarungen über Betriebskosten
(1) ...
(3) Über die Vorauszahlungen für
(4) ...
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2011
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
- Amtsgericht Gütersloh, Urteil vom 05.12.2008
[Aktenzeichen: 10 C 869/08] - Landgericht Bielefeld, Urteil vom 23.09.2009
[Aktenzeichen: 22 S 46/09]
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Dokument-Nr. 10859
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