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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.05.2010
- VIII ZR 185/09 -
BGH: Einwendungen des Wohnungsmieters gegen Betriebskostenabrechnungen müssen für jedes Abrechnungsjahr neu geltend gemacht werden
Mieter müssen anteilig umgelegte Grundsteuer mangels fristgerechten Einspruchs zahlen
Ein Wohnungsmieter muss eine Einwendung gegen eine vom Vermieter erstellte Betriebskostenabrechnung auch dann innerhalb der dafür vorgesehenen Zwölf-Monats-Frist erheben, wenn er die der Sache nach gleiche Einwendung schon gegenüber früheren Betriebskostenabrechnungen geltend gemacht hat. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Kläger verlangt von den Beklagten, seinen Mietern, die Nachzahlung von Betriebskosten. Im Oktober 2004 hatte der
Mieter müssen zahlen – Einwendungen nicht fristgerecht geltend gemacht
Mit der Klage hat der
Beanstandung einer früheren Betriebskostenabrechnung in gleicher Sache macht Mitteilung grundsätzlich in folgenden Jahren nicht entbehrlich
Die Revision der
Erläuterungen
* - § 556 BGB: Vereinbarungen über Betriebskosten
(1)
1. Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der
2. Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. …
(2) …
(3)
1. Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
2. Die Abrechnung ist dem
3. Nach Ablauf dieser
4. Der
5. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der
6. Nach Ablauf dieser
(4) …
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2010
Quelle: ra-online, BGH
- Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 17.12.2008
[Aktenzeichen: 8 C 245/08] - Landgericht Mannheim, Urteil vom 03.06.2009
[Aktenzeichen: 4 S 17/09]
Jahrgang: 2010, Seite: 295 DWW 2010, 295 | Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2010, Seite: 901 GE 2010, 901 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2010, Seite: 980 MDR 2010, 980 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2010, Seite: 2275 NJW 2010, 2275 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2010, Seite: 420 WuM 2010, 420 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2010, Seite: 669 ZMR 2010, 669
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Dokument-Nr. 9639
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