wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Montag, 9. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.07.2017
V ZR 290/16 -

BGH: Blockade von Beschlussfassungen oder Fassung von gegen ordnungsgemäße Verwaltung widersprechenden Beschlüssen rechtfertigt keinen Stimmrechtsentzug

Minderheit der Wohnungseigentümer ist auf Klageweg zu verweisen

Verhindert ein Wohnungseigentümer aufgrund seiner Stimmenmehrheit die Fassung von Beschlüssen, die einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen, oder fasst er Beschlüsse, die einer ordnungsgemäßen Verwaltung widersprechen, so rechtfertigt dies nicht den Entzug des Stimmrechts wegen rechts­missbräuch­lichen Verhaltens. Die unterlegenen Wohnungseigentümer sind in diesem Fall auf den Klageweg zu verweisen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall machte ein Wohnungseigentümer Einwendungen gegen die Jahresabrechnung und die Verwalterbestellung geltend. Da er die Mehrheit der Stimmen besaß, blockierte er die Fassung von Beschlüssen diesbezüglich. Die unterlegenen Wohnungseigentümer entzogen ihm daraufhin im November 2015 in einer Eigentümerversammlung das Stimmrecht und fassten die Beschlüsse zur Jahresabrechnung und zur Verwalterbestellung. Der Mehrheitseigentümer erhob daraufhin Beschlussmängelklage.

Amtsgericht und Landgericht wiesen Beschlussmängelklage ab

Sowohl das Amtsgericht Goslar als auch das Landgericht Braunschweig wiesen die Beschlussmängelklage ab. Da der Stimmrechtsentzug wirksam sei, seien die gefassten Beschlüsse nicht mangelhaft. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision des Klägers.

Bundesgerichtshof verneint wirksamen Stimmrechtsentzug

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Die gefassten Beschlüsse zur Jahresabrechnung und zur Verwalterbestellung seien formell mangelhaft, da der Stimmrechtsentzug unzulässig gewesen sei. Da ein Stimmrechtsentzug gemäß § 25 Abs. 5 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) von vornherein ausscheide, habe er allenfalls auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Mehrheitseigentümers gestützt werden können.

Kein Stimmrechtsentzug wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens

Ein Stimmrechtsentzug wegen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens komme nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen in Betracht, so der Bundesgerichtshof. Denn die Vorschrift des § 25 Abs. 5 WEG dürfe nicht einfach übergangen werden. Es reiche demnach nicht aus, dass ein Mehrheitseigentümer Beschlüsse fasst, die einer ordnungsgemäßen Verwaltung widersprechen, oder dass er Beschlüsse blockiert, die einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprechen. Die unterlegenen Wohnungseigentümer müssen in einem solchen Fall eine Beschlussmängelklage bzw. -ersetzungsklage erheben. Durch den Klageweg sei ein ausreichender Minderheitenschutz gegeben. Zudem können Schadensersatzansprüche gegen den Mehrheitseigentümer bestehen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Goslar, Urteil vom 18.04.2016
    [Aktenzeichen: 27 C 36/15]
  • Landgericht Braunschweig, Urteil vom 06.12.2016
    [Aktenzeichen: 6 S 171/16]
Aktuelle Urteile aus dem Wohneigentumsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2017, Seite: 1176
MDR 2017, 1176
 | Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (NZG)
Jahrgang: 2017, Seite: 1181
NZG 2017, 1181
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2017, Seite: 734
NZM 2017, 734
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2017, Seite: 609
WuM 2017, 609

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25264 Dokument-Nr. 25264

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25264

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH