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Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.01.2017
- V ZR 138/16 -
BGH: Für Wohnungseigentümer als Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer Gesellschaft besteht Stimmrechtsverbot bei Beschluss über Rechtsgeschäft mit der Gesellschaft
Gefahr eines Interessenskonflikts besteht
Soll im Rahmen einer Eigentümerversammlung ein Beschluss über ein Rechtsgeschäft mit einer rechtsfähigen Gesellschaft entschieden werden, besteht für den Wohnungseigentümer, der Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft ist, in entsprechender Anwendung von § 25 Abs. 5 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) ein Stimmrechtsverbot. Denn es besteht die Gefahr eines Interessenskonflikts. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein
Amtsgericht und Landgericht gaben Klage statt
Sowohl das Amtsgericht Lübben als auch das Landgericht Frankfurt (Oder) gaben der Klage statt. Der Beschluss sei ungültig, da der beklagte Mehrheitseigentümer gemäß § 25 Abs. 5 WEG bei der Abstimmung nicht stimmberechtigt gewesen sei und infolgedessen der Beschluss nicht die erforderliche Mehrheit gefunden habe. Es sei angesichts dessen, dass der Beklagte Mehrheitsgesellschafter und
Bundesgerichtshof hält Beschluss ebenfalls für unwirksam
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies die Revision des Beklagten daher zurück. Der Beschluss sei
Mehrheit der Gesellschaftsanteile und Geschäftsführereigenschaft begründet Stimmrechtsverbot
Zwar gelte nach dem Wortlaut der Vorschrift nur ein
Gefahr eines Interessenskonflikts
Die Begründung des Stimmrechtsverbots besteht nach Auffassung des Bundesgerichtshofs darin, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2017
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Lübben, Urteil vom 03.03.2015
[Aktenzeichen: 20 C 129/14] - Landgericht Frankfurt (Oder), Urteil vom 23.05.2016
[Aktenzeichen: 16 S 47/15]
Jahrgang: 2017, Seite: 482 GE 2017, 482 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2017, Seite: 487 WuM 2017, 487 | Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP)
Jahrgang: 2017, Seite: 1071 ZIP 2017, 1071
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Dokument-Nr. 24468
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