Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.05.2023
- 4 StR 493/22 -
BGH hebt Verurteilung wegen Betruges bei der Abrechnung von Corona-Schnelltests auf
LG-Urteil wegen Verstoßes gegen die Strafprozessordnung aufgehoben
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts auf eine entsprechende Verfahrensrüge des Angeklagten hin auf, weil das Landgericht über ein mitteilungspflichtiges verständigungsbezogenes Gespräch in einer Sitzungspause zwischen dem Vorsitzenden Richter und den Verteidigern in der öffentlichen Hauptverhandlung entgegen § 243 Abs. 4 StPO keine Mitteilung gemacht hat. Das Landgericht Bochum muss daher über die Sache neu verhandeln und entscheiden.
Nach den Urteilsfeststellungen rechnete der Angeklagte im Namen einer von ihm beherrschten Gesellschaft, die Testungen auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) durchzuführen berechtigt war, für die Monate März und April 2021 gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung auch eine Vielzahl nicht durchgeführter sog. kostenloser Bürgertests und nicht aufgewendete Sachkosten ab. Zudem machte der Angeklagte die Testungen als höher vergütete ärztliche Leistung statt zutreffend als nichtärztliche Leistung geltend.
Schaden von über 24,5 Millionen €
Nach den Schadensberechnungen des Landgerichts flossen der vom Angeklagten beherrschten Gesellschaft infolgedessen zu Unrecht über 24,5 Millionen Euro zu. Die ausgekehrten Mittel stellte nach den Vorgaben der Coronavirus-Testverordnung letztlich der Bund zur Verfügung. Das Landgericht hatte einen Unternehmer zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 33128
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss33128
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.