wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.10.2021
IX B 38/21 -

BFH: Corona-Pandemie begründet in finanzgerichtlichen Verfahren kein Anspruch auf Akteneinsicht in Kanzleiräume

Kanzleiräume keine Diensträume i.S.v. § 78 Abs. 3 FGO

Die Corona-Pandemie rechtfertigt in finanzgerichtlichen Verfahren keine Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozess­bevollmächtigten des Klägers, wenn ein umfassendes Hygienekonzept bei Gericht besteht. Zudem sind die Kanzleiräume keine Diensträume im Sinne von § 78 Abs. 3 FGO. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Verfahrens vor dem Finanzgericht Hamburg beantragte der Prozessbevollmächtigte der Kläger Anfang des Jahres 2021 Akteneinsicht in seinen Kanzleiräumen. Dies wurde ihm vom Gericht verweigert. Es verwies auf die Möglichkeit der Akteneinsicht beim Gericht. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Kläger. Sie führten an, dass ihrem Prozessbevollmächtigten aufgrund der Corona-Pandemie ein Aufsuchen des Gerichts unzumutbar sei.

Kein Anspruch auf Akteneinsicht in Kanzleiräume

Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts. Ein Anspruch auf Akteneinsicht in den Kanzleiräumen bestehe nach § 78 FGO nicht. Insbesondere seien Kanzleiräume keine Diensträume im Sinne von § 78 Abs. 3 FGO. Die Corona-Pandemie rechtfertige nicht die Annahme eines Ausnahmefalls. Denn bei Gericht bestehe ein umfassendes Hygienekonzept. Dass dieses nicht eingehalten werde, haben die Kläger nicht dargelegt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2022
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 18.05.2021
    [Aktenzeichen: 1 K 175/20]
Aktuelle Urteile aus dem Prozessrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Akteneinsicht | Corona-Pandemie | Diensträume | Kanzleiräume
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB)
Jahrgang: 2021, Seite: 2838
BB 2021, 2838

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 31342 Dokument-Nr. 31342

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31342

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?