Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.10.2021
- IX B 38/21 -
BFH: Corona-Pandemie begründet in finanzgerichtlichen Verfahren kein Anspruch auf Akteneinsicht in Kanzleiräume
Kanzleiräume keine Diensträume i.S.v. § 78 Abs. 3 FGO
Die Corona-Pandemie rechtfertigt in finanzgerichtlichen Verfahren keine Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten des Klägers, wenn ein umfassendes Hygienekonzept bei Gericht besteht. Zudem sind die Kanzleiräume keine Diensträume im Sinne von § 78 Abs. 3 FGO. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen eines Verfahrens vor dem Finanzgericht Hamburg beantragte der Prozessbevollmächtigte der Kläger Anfang des Jahres 2021
Kein Anspruch auf Akteneinsicht in Kanzleiräume
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts. Ein Anspruch auf
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.01.2022
Quelle: Bundesfinanzhof, ra-online (vt/rb)
- Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 18.05.2021
[Aktenzeichen: 1 K 175/20]
Jahrgang: 2021, Seite: 2838 BB 2021, 2838
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 31342
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss31342
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.