wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 01.02.2021
4 K 136/20 -

Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozess­bevollmächtigten während Corona-Pandemie

Akteneinsicht in Kanzleiräumen während der Corona-Pandemie ausnahmsweise zulässig

Das FG Hamburg hat entschieden, dass auch nach der Neufassung des § 78 Absatz 3 Satz 1 FGO im Einzelfall eine Übersendung der Akten in die Kanzleiräume eines Prozess­bevollmächtigten nicht ausgeschlossen ist und die Möglichkeit der Akteneinsicht auch zu Pandemiezeiten durch Übersendung der Akten in die Kanzleiräume zu realisieren ist.

Nach § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO können die Beteiligten die Gerichtsakte und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen. Nach Absatz 3 der Vorschrift wird Akteneinsicht in die in Papierform geführten Akten grundsätzlich durch Einsichtnahme in die Akten in den Diensträumen des Gerichts, anderer Gerichte oder Behörden gewährt. Allerdings kann in Ausnahmefällen der Anspruch auf rechtliches Gehör und Waffengleichheit auch einen Anspruch auf Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten begründen, über den im Rahmen einer Ermessensentscheidung zu befinden ist (BFH-Beschluss vom 13. Juni 2020, VIII B 149/19).

FG bejahrt Recht auf Akteneinsicht in Kanzleiräumen während der Pandemie

Das FG Hamburg an nun einen derartigen Ausnahmefall vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der Pandemie anerkannt. Der Prozessbevollmächtigte könne auch nicht auf mit dem Hinweis auf das Ende der Pandemie „vertröstet“ werden, weil dieser Zeitpunkt ungewiss sei. Da auch in Zeiten der Pandemie die Gerichte ihrer verfassungsrechtlichen Aufgabe der effektiven Rechtsschutzgewährleistung gerecht werden müssten, sei die Akteneinsicht durch Übersendung der Akten in die Kanzleiräume zu gewähren.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2021
Quelle: Finanzgericht Hamburg, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus dem Steuerrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Akteneinsicht | Ausnahme | Ausnahmen | Corona-Pandemie | Kanzleiräume

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 30095 Dokument-Nr. 30095

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss30095

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung