wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 09.09.2015
7 ABR 69/13 -

BAG: Abmahnung wegen Verstoßes gegen betriebs­verfassungs­rechtliche Pflichten darf nicht mit Kündigungsandrohung verbunden werden

Betroffener Betriebsrat hat Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Personalakte

Wird ein Betriebs­rats­mitglied ausschließlich wegen Verstoßes gegen betriebs­verfassungs­rechtliche Pflichten abgemahnt, so ist die Abmahnung unwirksam, wenn zugleich eine Kündigung angedroht wird. Das Betriebs­rats­mitglied hat in diesem Fall einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein städtisches Müllentsorgungs- und Stadtreinigungsunternehmen schloss im Mai 2011 mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über den Einsatz von Leiharbeitnehmern. Diese Vereinbarung versendete der Betriebsratsvorsitzende per E-Mail an sämtliche Arbeitnehmer des Unternehmens sowie des Mutterkonzerns. Das Unternehmen sah darin einen Verstoß gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit und somit gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten und mahnte den Betriebsratsvorsitzenden daher ab. Die Abmahnung enthielt zudem eine Kündigungsandrohung für den Fall, dass der Betriebsratsvorsitzende einen weiteren Verstoß begehe. Der Betriebsratsvorsitzende hielt die Abmahnung für unwirksam und verlangte daher deren Entfernung aus seiner Personalakte. Da das Unternehmen dem nicht nachkam, stellte der Betriebsratsvorsitzende einen entsprechenden Antrag bei Gericht.

Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht geben Antrag des Betriebsratsvorsitzenden statt

Sowohl das Arbeitsgericht als auch das Landesarbeitsgericht Bremen gaben dem Antrag des Betriebsratsvorsitzenden statt. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde des Unternehmens.

Bundesarbeitsgericht bejaht Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Personalakte

Das Bundesarbeitsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde des Unternehmens zurück. Dem Betriebsratsvorsitzenden habe in entsprechender Anwendung von §§ 242, 1004 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte zugestanden. Denn die Abmahnung sei zu Unrecht erfolgt.

Unzulässigkeit einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung bei Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten

Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts sei der Ausspruch einer fristlosen Kündigung sowie einer Abmahnung, die mit einer Kündigungsandrohung verbunden ist, unzulässig, wenn einem Betriebsratsmitglied ausschließlich die Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten vorgeworfen werde. Letzteres sei hier aber der Fall gewesen. Das Unternehmen habe nur einen Verstoß gegen betriebsverfassungsrechtliche Pflichten gerügt. Dies habe nicht zugleich mit der Androhung einer Kündigung verbunden werden dürfen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2016
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Beschluss vom 22.11.2012
    [Aktenzeichen: 8 BV 802/12]
  • Landesarbeitsgericht Bremen, Beschluss vom 02.07.2013
    [Aktenzeichen: 1 TaBV 35/12]
Aktuelle Urteile aus dem Arbeitsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
Jahrgang: 2016, Seite: 57
NZA 2016, 57

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22192 Dokument-Nr. 22192

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss22192

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung