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Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 08.04.2010
- 4 BV 13/08 -
Weihnachtsfeier: Fristlose Kündigung nach tätlichem Angriff gegen Kollegen auf Betriebsfeier zulässig
Weiterbeschäftigung des Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungsfrist für Unternehmen nicht zumutbar
Ein Mitarbeiter, der einen Kollegen auf einer Betriebsveranstaltung tätlich angreift, kann auch dann fristlos gekündigt werden, wenn er Betriebsratsvorsitzender ist und bereits über zwanzig Jahre in dem Unternehmen gearbeitet hat. Dies hat das Arbeitsgericht Osnabrück entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kam es auf der
Arbeitgeber hat Fürsorgepflicht gegenüber anderen Mitarbeitern
Die Richter des Arbeitsgerichts Osnabrück entschieden, dass eine
Betriebszugehörigkeit, Alter und Unterhaltsverpflichtungen des Gekündigten wiegen nicht schwer genug für Weiterbeschäftigung
Bei einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.04.2010
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
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Dokument-Nr. 9465
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