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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Weihnachtsfeier“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 21.10.2024
- 191 C 19029/24 -
Restaurant hat für reservierte und nicht wahrgenommene Weihnachtsfeier einen Schadenersatzanspruch
Weihnachtsfeier stellt absolutes Fixgeschäft dar
Wird die Reservierung für eine Weihnachtsfeier nicht wahrgenommen, so kann das Restaurant einen Schadenersatzanspruch haben. Die Weihnachtsfeier stellt ein absolutes Fixgeschäft dar, das bei Nichterscheinen der Reservierenden unmöglich wird. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Die Beklagte, ein Unternehmen aus dem Landkreis München, reservierte für deren Weihnachtsfeier für den 08.12.2023 in dem gehobenen Restaurant der Klägerin in München. Vereinbart wurde ein festes Menü für 15 Gäste zu 125 € pro Person zuzüglich Getränken. Die Speisen sowie der Tisch waren vorbereitet. Tatsächlich erschien von der Beklagten jedoch niemand, auch eine vorherige Absage erfolgte nicht. Die Speisen konnten nicht mehr anders verwendet bzw. der Tisch nicht mehr anderweitig vergeben werden.Die Klägerin machte im Nachgang die Kosten für das Menü sowie einen geschätzten entgangenen Getränkeumsatz bei der Beklagten geltend. Die Beklagte verweigerte die... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Köln, Urteil vom 27.06.2018
- 3 K 870/17 -
Absagen zur Weihnachtsfeier gehen steuerlich nicht zu Lasten der feiernden Kollegen
Bei Berechnung von Zuwendungen im Rahmen der Lohnversteuerung sind nur tatsächlich teilnehmende Arbeitnehmer zu berücksichtigen
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Absagen von Kollegen anlässlich einer Betriebsveranstaltung (hier: Weihnachtsfeier) steuerrechtlich nicht zu Lasten der tatsächlich Feiernden gehen.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls plante Ende des Jahres 2016 die Durchführung eines gemeinsamen Kochkurses als Weihnachtsfeier. Nach dem Konzept des Veranstalters durfte jeder Teilnehmer unbegrenzt Speisen und Getränke verzehren. Von den ursprünglich angemeldeten 27 Arbeitnehmern sagten zwei kurzfristig ab, ohne dass dies zu einer Reduzierung der bereits veranschlagten Kosten... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 22.06.2017
- 8 Ca 5233/16 -
Freigestellter Arbeitnehmer hat Anspruch auf Teilnahme an Betriebsveranstaltungen
Ohne sachlichen Grund darf Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht von Betriebsausflug, Weihnachtsfeier oder Karnevalsfeier ausschließen
Führt ein Arbeitgeber eine betriebsöffentliche Veranstaltung durch, wie etwa ein Betriebsausflug, eine Weihnachtsfeier oder eine Karnevalsfeier, so darf er Arbeitnehmer nicht ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes von den Veranstaltungen ausschließen. Ein sachlicher Grund ist vor allem nicht darin zu sehen, dass ein Arbeitnehmer freigestellt ist. Dies hat das Arbeitsgericht Köln entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund von Differenzen mit dem neuen Vorstandsvorsitzenden eines Vereins, der mehrere Seniorenzentren betrieb, wurde mit einem Fachbereichsleiter im Dezember 2015 eine Freistellungsvereinbarung getroffen. Der Arbeitnehmer wurde danach von Januar 2016 bis zu seinem voraussichtlichen Renteneintritt im Februar 2018 von seiner Arbeit freigestellt.... Lesen Sie mehr
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Bundessozialgericht, Urteil vom 05.07.2016
- B 2 U 19/14 R -
BSG zum Unfallversicherungsschutz während der Weihnachtsfeier
Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen stehen unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung
Wenn ein Mitarbeiter während einer gemeinsamen Wanderung ausrutscht und sich dabei verletzt, dann handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden und das vorinstanzliche Urteil aufgehoben.
Im vorliegenden Fall ist die Klägerin als Sozialversicherungsfachangestellte bei der DRV in der Dienststelle Kassel beschäftigt, die insgesamt 230 Mitarbeiter hat. Bei einer Dienstbesprechung, an der der Dienststellenleiter teilnahm, wurde beschlossen, dass auch im Jahre 2010 - wie in den Jahren zuvor - sachgebietsinterne Weihnachtsfeiern stattfinden durften. Diese Weihnachtsfeiern... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 26.06.2014
- B 2 U 7/13 R -
Unfallversicherungsschutz während der Weihnachtsfeier gilt nur bei angeordneter Teilnahme durch die Betriebsleitung
Von Beschäftigten aus eigenem Antrieb veranstaltete Feier steht nicht unter dem Schutz der Unfallversicherung
An betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen - wie zum Beispiel Betriebsausflügen - Teilnehmende sind nach ständiger Rechtsprechung als Beschäftigte grundsätzlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, wenn die Teilnahme allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen steht und die Veranstaltung von der Autorität der Betriebsleitung getragen wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war als Fachassistentin in einem Jobcenter beschäftigt, das sich in drei Bereiche und diese Bereiche wiederum in 22 Teams untergliedert. Sie arbeitete in einem der beiden Teams der Eingangszone. Die Beschäftigten des Teams der Klägerin veranstalteten am 16. Dezember 2008 außerhalb der Arbeitszeit von 15 bis 19 Uhr nur für ihr Team in einem... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 09.04.2014
- (1) 53 Ss 39/14 (21/14) -
Gesponserte Weihnachtsfeier: Verurteilung wegen Vorteilsannahme rechtskräftig
Unternehmer beabsichtigt mit Finanzierung der Feier weitere Berücksichtigung seiner Firma bei Vergabe noch ausstehender Aufträge
Eine Amtsdirektorin, die eine Weihnachtsfeier von einem Unternehmer finanzieren lässt, der an der Vergabe weiterer Aufträge für seine Firma interessiert ist, macht sich der Vorteilsnahme schuldig.
Im zugrunde liegenden Fall war der Amtsdirektorin Gudrun L. vorgeworfen worden, sich als Amtsträgerin der Vorteilsannahme nach § 331 Abs. 1 StGB* schuldig gemacht zu haben, indem sie eine Weihnachtsfeier ihres Amtes von einem Unternehmer finanzieren ließ, der an der Vergabe weiterer Aufträge zur Sanierung von Mülldeponien interessiert war.Das Amtsgericht Brandenburg... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Göttingen, Urteil vom 01.06.2005
- 3 A 190/03 -
Unfall während Weihnachtsfeier außerhalb des Dienstortes und der Dienstzeit: Gemeinschaftszweck der Veranstaltung begründet Anerkennung als Dienstunfall
Verbesserung des Betriebsklimas und Erhöhung des Verantwortungsbewusstseins dient dienstlichem Interessen
Dient eine Weihnachtsfeier einer Behörde dazu, das Betriebsklima zu verbessern und das Verantwortungsbewusstsein zu erhöhen, so verfolgt sie dienstliche Interessen. Verunfallt daher ein Teilnehmer, so liegt wegen des Gemeinschaftszwecks der Veranstaltung ein Dienstunfall vor. Der Umstand, dass die Feier außerhalb des Dienstortes- und der Dienstzeit erfolgt, ist dabei unerheblich. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2002 veranstalteten zwei Abteilungen eines Finanzamtes eine Weihnachtsfeier. Als Programm war zunächst vorgesehen, dass sich die Teilnehmer zwischen mehreren Aktivitäten (Eislaufen, Eisstockschießen und Besichtigung einer Kornbrennerei) etwas aussuchen konnten. Später am Abend sollte ein gemeinsames Abendessen stattfinden. Eine... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 09.10.2013
- 3 Ca 1819/13 -
Kein Anspruch auf "Weihnachtsgeschenk" ohne Teilnahme an Weihnachtsfeier
Arbeitgeber belohnt freiwilliges Engagement der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitszeit mit iPad mini
Ein Arbeitnehmer, der an einer betrieblichen Weihnachtsfeier nicht teilgenommen hat, hat keinen Anspruch auf das bei dieser Gelegenheit an die anwesenden Mitarbeiter verschenkte iPad mini im Wert von ca. 400 Euro. Dies entschied das Arbeitsgericht Köln.
Der Arbeitgeber des zugrunde liegenden Streitfalls, ein Handelsunternehmen mit ca. 100 Mitarbeitern, wollte mit dieser nicht angekündigten Geschenkaktion die in der Vergangenheit geringe Teilnehmerzahl an Betriebsfeiern steigern und hat das iPad deshalb nur an die anwesenden ca. 75 Mitarbeiter bei der Weihnachtsfeier 2012 vergeben. Der klagende Arbeitnehmer, der zum Zeitpunkt der Weihnachtsfeier... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 16.12.2010
- S 163 U 562/09 -
Beinbruch im Bowlingcenter auf Weihnachtsfeier ist Arbeitsunfall
Sozialgericht Berlin zu den Voraussetzungen für eine Betriebsfeier
Auch ein Beinbruch im Bowlingcenter ist als Arbeitsunfall von der Unfallversicherung gedeckt, wenn sich der Unfall auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier ereignet. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden.
Am Nachmittag des 16. Dezember 2008 traf sich ein Team von Mitarbeitern der Eingangszone des Jobcenters Lichtenberg zur Weihnachtsfeier im Bowlingcenter „Big Bowl“. 17 von 20 Kollegen machten mit, die Teamleiterin fiel wegen Erkrankung ihres Kindes überraschend aus. Als die Gruppe von der Bowlingbahn ins Restaurant wechseln wollte, stolperte die damals 55 jährige Klägerin über eine... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Osnabrück, Urteil vom 08.04.2010
- 4 BV 13/08 -
Weihnachtsfeier: Fristlose Kündigung nach tätlichem Angriff gegen Kollegen auf Betriebsfeier zulässig
Weiterbeschäftigung des Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungsfrist für Unternehmen nicht zumutbar
Ein Mitarbeiter, der einen Kollegen auf einer Betriebsveranstaltung tätlich angreift, kann auch dann fristlos gekündigt werden, wenn er Betriebsratsvorsitzender ist und bereits über zwanzig Jahre in dem Unternehmen gearbeitet hat. Dies hat das Arbeitsgericht Osnabrück entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kam es auf der Weihnachtsfeier eines Unternehmens zu einem Handgemenge, bei dem ein Mitarbeiter einen Kollegen schlug. Daraufhin wurde dem Mann, der seit 24 Jahren dort arbeitete und Betriebsratsmitglied war, gekündigt. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung zur Kündigung. Der Arbeitgeber beantragte den Ersatz der Zustimmung des Betriebsrates durch das... Lesen Sie mehr
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