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Anwaltsgerichtshof Rostock, Urteil vom 24.11.2012
AGH 1/12 (I/1) -

Bezeichnung eines anderen Rechtsanwalts als Lügner und Betrüger verstößt gegen Sachlichkeitsgebot

Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot begründet Verhängung einer Geldbuße

Bezeichnet ein Rechtsanwalt einen seiner Kollegen im Rahmen eines Rechtsstreits als Lügner und Betrüger, so liegt darin ein Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot (§ 43 a Abs. 3 BRAO). Gegen den Rechtsanwalt kann daher ein Bußgeld verhängt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs Rostock hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2011 wurde ein Rechtsanwalt vom Anwaltsgericht Mecklenburg-Vorpommern zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 1.000 € verurteilt, da er in einem Schreiben einen Kollegen als Lügner und Betrüger bezeichnete. Zudem wurde gegen ihn ein Verweis ausgesprochen. Das Anwaltsgericht sah in der Äußerung einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot. Gegen diese Entscheidung legte der Rechtsanwalt Berufung ein.

Verstoß gegen Sachlichkeitsgebot wegen strafbarer Beleidigung

Der Anwaltsgerichtshof Rostock bestätigte das erstinstanzliche Urteil und wies daher die Berufung des Rechtsanwalts zurück. Denn durch die strafbare Beleidigung des Kollegen habe er schuldhaft gegen das Gebot verstoßen, sich bei seiner Berufsausübung sachlich zu verhalten (§ 43 a Abs. 3 BRAO). Die Bezeichnung eines Kollegen als Lügner und Betrüger habe den Anforderungen der Berufspflicht widersprochen, durch eine möglichst objektive Bewertung der Sach- und Rechtslage den Rechtsstreit zu führen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2014
Quelle: Anwaltsgerichtshof Rostock, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Anwaltsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 07.12.2011
    [Aktenzeichen: II AG 8/11 (EV 63/08)]
Aktuelle Urteile aus dem Berufsrecht der Anwälte
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2013, Seite: 351, Entscheidungsbesprechung von Christian Dahns
NJW-Spezial 2013, 351 (Christian Dahns)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 17737 Dokument-Nr. 17737

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Kommentare (5)

 
 
Fragstein schrieb am 12.03.2014

Tatsache die ich gegenwärtig erlebe;

Eine Mieterin die über mir wohnt , trampelt, schlägt mit Gegenstände, zu Tags und Nachtzeiten. 00:00 bis sogange bis ich aus dem Bett bin. Die Frau ist mitt54 Jahren psichologisch beträut.

Wiegelt die Nachbarschaft gegen mich auf. Der Vermieter FLÜWO Kündiegt mir Fristlos. Bin 72 Jahre. Es ist meine Schuld weil der vertretender Anwalt Herr Blässing, Terminn veräumt hatte.

Beschwerde bei der Staasanwaltschaft in Stuttgart ist ebenso eine Luftblase.

Der Terror der Frau dauert seit 2010.

Der Gegenanwalt eäuserte sich wärend der Verhalndlung "Sie sind arm" ist das ein Grund keine Rechte zu haben?

Aber zum Thema, Hat nich ein Anwalt nach Recht und Gewissen zu Handeln?

Ohne sich seine Mandanten anzusehen zu prüfen? Ein Dieb ist ein Dieb?

Was ist ein Anwalt der Lügen übernimmt?

Howie schrieb am 25.02.2014

Es ist geradezu eine Sauerei, was sich Anwälte vor Gericht erlauben dürfen. Es wird gelogen, dass sich die Balken biegen. Ich habe aufgrund einer Mietsache jegliche Achtung vor Rechtsanwälten verloren. Ich frage mich, wo bei diesen Leuten die Selbstachtung geblieben ist; viele scheinen wirtschaftlich um ihr Auskommen kämpfen zu müssen und vertreten zum Teil die allerletzten Assis.

Roland Berger antwortete am 13.03.2014

Was Sie erlebt haben, darf man nicht generalisieren. Richtig ist, daß in Mietsachen "mit harten Bandagen" und oftmals weit über die Grenzen des Erlaubten hinaus gestritten wird, und zwar auf beiden Seiten. Richter befinden sich angesichts der bekannten Tatsache: "Es wird nirgendwo so viel gelogen wie vor Gericht", in keiner beneidenswerten Situation. Die Gebotsnorm des § 138 ZPO (prozessuale Wahrheitspflicht) könnte man getrost streichen. An der Tagesordnung ist vielmehr, zunächst einmal den gegnerischen Vortrag zu bestreiten und dann nur das einzuräumen, was bewiesen werden kann. Gleichwohl tun Sie mit Ihrer vehementen Anklage denjenigen Anwälten Unrecht, die sich redlich für ihre Mandanten einsetzen. Nach mehr als 30 Jahren Mietrechtspraxis muß ich allerdings sagen, daß die Mietgesetzgebung insgesamt nicht besser, sondern schlechter geworden ist. Einer nicht anwaltlich vertretene Partei ist die Führung eines Mietrechtsstreits nicht anzuraten. Eine fehlerfreie Betriebskostenabrechnung gibt es praktisch nicht; andererseits werden jährlich nicht geschuldete Betriebskosten mangels ausreichender Kenntnisse in 2-stelliger Millionenhöhe gezahlt. Einem Streit um die Betriebskostenabrechnung folgt nicht selten die Eigenbedarfskündigung. Der vorgeschobene Eigenbedarf läßt sich bei einem geschickten "Arrangement" kaum nachweisen. Andererseits gibt es Mieter, die ihre redlichen Vermieter regelrecht ruinieren.

JoGi schrieb am 24.02.2014

...und was passiert dem ggf. lügenden und betrügenden Anwalt? Ist denn OBJEKTIV BEWERTET gelogen worden oder ist das nicht juristisch relevant?

jmk antwortete am 25.02.2014

genau das wüsste ich auch gerne.

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