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Amtsgericht Solingen, Urteil vom 06.01.2017
- 13 C 427/15 -
Vollbremsung aus disziplinarischen Gründen nach Anfahren an grüner Ampel begründet vollständige Haftung für Auffahrunfall
Akt der Selbstjustiz im Straßenverkehr nicht hinnehmbar
Unternimmt ein Fahrzeugführer nach dem Anfahren an einer grünen Ampel eine Vollbremsung, um auf den nachfolgenden Fahrzeugführer disziplinarisch einzuwirken, haftet er vollständig für einen dadurch bedingten Auffahrunfall. Akte der Selbstjustiz dürfen im Straßenverkehr nicht hingenommen werden. Dies hat das Amtsgericht Solingen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Juni 2015 in Solingen zu einem
Anspruch auf Schadensersatz wegen Auffahrunfall
Das Amtsgericht Solingen entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe gegen den Beklagten ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Der Beklagte hafte vollständig für den
Kein Verstoß gegen Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands
Die Klägerin habe nach Auffassung des Amtsgerichts nicht gegen die aus § 4 Abs. 1 StVO ergebende Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstands verstoßen, da die Vorschrift beim
Eventuelle Unaufmerksamkeit beim Anfahren aufgrund Vollbremsung aus disziplinarischen Gründen unbeachtlich
Zwar könne der Klägerin eventuell nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises eine fehlende Aufmerksamkeit oder erhöhte Bremsbereitschaft vorgeworfen werden, so das Amtsgericht. Das Verhalten des Beklagten habe aber ein Akt der Selbstjustiz dargestellt. Dieser dürfe im Straßenverkehr nicht hingenommen werden. Wer absichtlich nur deshalb scharf abbremst, um den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer zu disziplinieren oder zu maßregeln, hafte für die Folgen eines Auffahrunfalls selbst dann zu 100 %, wenn der Nachfolgende den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis dafür, dass er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht beachtet habe, nicht entkräften könne.
Behauptung zum Getriebeschaden nicht plausibel
Das Amtsgericht hielt die Begründung des Beklagten zur
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2019
Quelle: Amtsgericht Solingen, ra-online (vt/rb)
- Grundloses starkes Abbremsen trotz "Grün" zeigender Ampel begründet überwiegendes Mitverschulden an Auffahrunfall
(Landgericht Saarbrücken, Urteil vom 20.11.2015
[Aktenzeichen: 13 S 67/15]) - Vollbremsung nach Anfahren an Ampel - Notwendiger Sicherheitsabstand beim Anfahren an Ampel
(Kammergericht Berlin, Urteil vom 10.09.2007
[Aktenzeichen: 22 U 224/06])
Jahrgang: 2017, Seite: 866 NJW-RR 2017, 866
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Dokument-Nr. 27240
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