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Amtsgericht München, Urteil vom 21.05.2015
- 432 C 7911/15 -
Mieter dürfen bei Farbauswahl für Mietwohnung auf Aussagen des Fachpersonals im Baumarkt vertrauen
Richtigkeit der Produktangaben des Farbenherstellers muss nicht in Frage gestellt
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass sich Mieter auf die Richtigkeit der Produktangaben des Farbenherstellers und die Beratung eines Verkäufers in einem Baumarkt verlassen dürfen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2006 mietete ein Ehepaar ein Haus mit Garten in der Untermenzingerstraße in München an. Vor dem Einzug strichen die beiden die Innenwände des Hauses mit den Farben "Profiweiß" und "Super Color Wohnraumfarbe, seidenglänzend". Die Farben waren von ihnen nach Beratung durch einen Verkäufer in einem Baumarkt erworben worden. Sie zogen Ende September 2014 in ein anderes Haus um. Bei der Hausübergabe an die
Vermieter verlangt von Mietern Schadensersatz für angeblich notwendige Renovierungsarbeiten
Die
Die ehemaligen
Schimmelbelastung bisher nicht aufgetreten
Nach Auffassung des Gerichts bestünden schon erhebliche Zweifel daran, ob die
Mieter dürfen sich bei Verwendung von Farben auf die vom Hersteller getätigten Produktinformationen verlassen
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass jedenfalls keine schuldhafte Pflichtverletzung durch die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
- Ein den Mietern zuzurechnender Schimmelbefall rechtfertigt keine Mietminderung
(Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 20.10.2014
[Aktenzeichen: 102 C 194/13]) - Vermieter darf Mietmangel persönlich in Augenschein nehmen: Ausschluss des Mietminderungsrechts bei Verweigerung der Mängelbesichtigung durch den Mieter
(Landgericht Berlin, Urteil vom 15.10.2013
[Aktenzeichen: 63 S 626/12]) - BGH zur Farbwahlklausel bei Wohnungsrückgabe: Mieter hat Gestaltungsspielraum bei der Auswahl der Wandfarbe - Wohnung muss nicht weiß sein
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 14.12.2010
[Aktenzeichen: VIII ZR 198/10])
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Dokument-Nr. 21826
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