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Amtsgericht München, Urteil vom 06.04.2016
- 274 C 18111/15 -
Recht zur Reisepreisminderung aufgrund Baulärms, Käfern im Zimmer und unzureichend gefülltem Buffet
Reiseveranstalter zum Ersatz von Mehrkosten aufgrund Umzugs in hochwertigeren Hotels verpflichtet
Baulärm, Käfer im Zimmer sowie ein unzureichend gefülltes Buffet können eine Reisepreisminderung in Höhe von 30 % rechtfertigen. Zudem ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Mehrkosten aufgrund eines Umzugs in einem hochwertigeren Hotel zu ersetzen, wenn er seine Pflicht zur Abhilfe der Reisemängel verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall buchte eine Frau für sich und eine Freundin für den Zeitraum vom 24.07.2014 bis 07.08.2014 eine Pauschalreise nach Hurghada in Ägypten zum Preis von 1.600 EUR. Ab dem ersten Tag an waren die Urlauberinnen von erheblichen
Anspruch auf Reisepreisminderung in Höhe von 30 %
Das Amtsgericht München entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe zunächst gemäß § 651 d BGB ein Anspruch auf
Reisemängel wegen Baulärms, Käfern und unzureichend gefülltem Buffet
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe der
Anspruch auf Ersatz der Mehrkosten
Der Klägerin habe schließlich gemäß § 651 c Abs. 3 BGB ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2016
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (zt/RRa 2016, 174/rb)
- Reisemängel und einfaches Hotel - "Snackbuffet" und aufgeplatzte Würstchen
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.07.2006
[Aktenzeichen: 2-24 S 228/05]) - Defekter Liegesitz im Flugzeug sowie Baulärm berechtigen zur Reisepreisminderung
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.07.2012
[Aktenzeichen: 2-24 O 31/12]) - Umzug in ein mangelfreies Hotel darf für Reisende keinen Aufpreis kosten
(Amtsgericht Bad Homburg, Urteil vom 01.07.2008
[Aktenzeichen: 2 C 821/08])
Jahrgang: 2016, Seite: 174 RRa 2016, 174
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Dokument-Nr. 23114
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