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Amtsgericht Köpenick, Urteil vom 04.05.2006
- 12 C 44/06 -
Nächtliche Ruhestörung durch Passanten: Mieter dürfen bei ortsüblichem Lärm die Miete nicht mindern
Nächtlicher Lärm durch Besucher eines Restaurantschiffs und einer Veranstaltungshalle
Mieter können bei einer "ortsüblichen Belästigung", z.B. bei ortsüblichem Lärm, die Miete nicht mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köpenick hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fühlten sich
Das Amtsgericht Köpenick gab dem
Ortsüblicher Lärm
Die
Für das Gericht war es im Übrigen nicht nachvollziehbar, wie die
Rücksichtslosigkeit im Umgang miteinander ist in Berlin eine ortsübliche Belästigung
Die Rücksichtslosigkeit im Umgang miteinander in einer Stadt wie Berlin möge man beklagen, sie sei aber in der Innenstadt Berlins eine ortsübliche Belästigung, gegen die sich ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Köpenick (vt/pt)
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2006, Seite: 855 GE 2006, 855
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Dokument-Nr. 13355
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