wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 25. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Entscheidung vom 27.01.2016
220 C 409/15 -

Unzulässige Erhöhung der Stellplatzmiete bei bereits überschrittener Kappungsgrenze durch Erhöhung der Wohnungsmiete

Abstellen auf ortsübliche Vergleichsmiete für gesamtes Mietobjekt bei einheitlichem Mietverhältnis von Stellplatz und Wohnung

Ist die Kappungsgrenze bereits durch die Erhöhung der Wohnungsmiete überschritten, so ist eine weitere Erhöhung der Stellplatzmiete unzulässig, wenn ein einheitlicher Mietvertrag von Stellplatz und Wohnung vorliegt. In diesem Fall ist auf die ortsübliche Vergleichsmiete für das gesamte Mietobjekt abzustellen. Dies hat das Amtsgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 verlangte die Vermieterin einer Wohnung von ihrem Mieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung. Zugleich wurde dem Mieter mitgeteilt, dass die Miete für den Pkw-Stellplatz ebenfalls angehoben wird. Der Mieter hielt dies für unzulässig, da bereits durch die Erhöhung der Wohnungsmiete die Kappungsgrenze überschritten war. Der Mieter stimmte daher nur der Erhöhung der Wohnungsmiete zu. Die Vermieterin ließ dies nicht gelten und erhob Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Erhöhung der Stellplatzmiete.

Kein Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung der Stellplatzmiete

Das Amtsgericht Köln entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe gegen den Mieter kein Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung der Stellplatzmiete zu, da die Kappungsgrenze durch die Erhöhung der Wohnungsmiete bereits überschritten war. Vorliegend handele es sich beim Wohnungs- und Stellplatzmietvertrag um ein einheitliches Mietverhältnis, das nach den Grundsätzen des Wohnraummietverhältnisses zu behandeln sei. In einem einheitlichen Mietverhältnis sei auf die ortsübliche Vergleichsmiete für das gesamte Mietobjekt abzustellen. Die begehrte Miete dürfe die ortsübliche Miete für die Wohnung mit Stellplatz nicht überschreiten. So lag der Fall hier aber.

Kein Zustimmungsanspruch bei getrennten Mietverhältnissen

Das Amtsgericht wies ergänzend darauf hin, dass selbst für den Fall von getrennt vorliegenden Mietverhältnissen kein Anspruch auf Zustimmung zur Erhöhung der Stellplatzmiete bestehe. Denn für andere als Wohnraummietverhältnisse gebe es keinen Anspruch auf eine Mieterhöhung. § 558 BGB sei nur auf Wohnraummietverhältnisse anwendbar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.10.2017
Quelle: Amtsgericht Köln, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2017, Seite: 329
WuM 2017, 329

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24964 Dokument-Nr. 24964

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung24964

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?