wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 25.06.2020
923 C 134/19 -

Erstattung von Stornokosten aus Reise­rücktritts­versicherung nur bei vollständigem Vortrag zum Krankheitsverlauf

Vortrag zum Zeitpunkt, Intensität und Vorliegen welcher konkreten Symptome erforderlich

Der Anspruch auf Erstattung von Stornokosten aus einer Reise­rücktritts­versicherung wegen einer unerwartet schweren Erkrankung setzt voraus, dass vollständige Angaben zum Krankheitsverlauf gemacht werden. Dies erfordert die Angabe, welche konkreten Symptome wann und in welcher Intensität vorlagen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2017 hatte eine Ehemann für sich und seine Frau eine Reise nach Mallorca für August 2018 gebucht. Drei Tage vor Reisebeginn stornierte der Ehemann jedoch die Reise und verwies zur Begründung auf eine Erkrankung wegen Ehescheidung und polizeilicher Entfernung aus der Ehewohnung. Die Reiseveranstalterin akzeptierte die Reisestornierung, stellte aber Stornokosten in Höhe von 75 % des Reisepreises in Rechnung. Diese Kosten verlangte der Mann von der Reiserücktrittsversicherung ersetzt. Da sich diese aber einer Schadensregulierung verweigerte, erhob der Mann Klage. Er trug vor, an einer posttraumatischen Belastungsstörung gelitten zu haben und "völlig fertig" gewesen zu sein. Für ihn sei eine Welt zusammengebrochen. Aufgrund seines psychischen Zustands habe der die Reise nicht antreten können.

Kein Anspruch auf Erstattung der Stornokosten

Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen den Kläger. Ihm stehe kein Anspruch auf Erstattung der Stornokosten aus der Reiserücktrittsversicherung zu. Zwar bestehe nach den Versicherungsbedingungen ein solcher Anspruch bei Vorliegen einer unerwartet schweren Erkrankung. Jedoch sei der Vortrag des Klägers nicht ausreichend gewesen, um beurteilen zu können, ob der Antritt der Reise für ihn objektiv unzumutbar war. Am Vortrag des Klägers habe gefehlt, unter welchen konkreten Symptomen er wann und in welcher Intensität gelitten hat.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2021
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/RRa 2020, 302/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Versicherungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2020, Seite: 302
RRa 2020, 302

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 29726 Dokument-Nr. 29726

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29726

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung