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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unerwartete Erkrankung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 25.06.2020
- 923 C 134/19 -
Erstattung von Stornokosten aus Reiserücktrittsversicherung nur bei vollständigem Vortrag zum Krankheitsverlauf
Vortrag zum Zeitpunkt, Intensität und Vorliegen welcher konkreten Symptome erforderlich
Der Anspruch auf Erstattung von Stornokosten aus einer Reiserücktrittsversicherung wegen einer unerwartet schweren Erkrankung setzt voraus, dass vollständige Angaben zum Krankheitsverlauf gemacht werden. Dies erfordert die Angabe, welche konkreten Symptome wann und in welcher Intensität vorlagen. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2017 hatte eine Ehemann für sich und seine Frau eine Reise nach Mallorca für August 2018 gebucht. Drei Tage vor Reisebeginn stornierte der Ehemann jedoch die Reise und verwies zur Begründung auf eine Erkrankung wegen Ehescheidung und polizeilicher Entfernung aus der Ehewohnung. Die Reiseveranstalterin akzeptierte die Reisestornierung, stellte aber Stornokosten in Höhe von 75 % des Reisepreises in Rechnung. Diese Kosten verlangte der Mann von der Reiserücktrittsversicherung ersetzt. Da sich diese aber einer Schadensregulierung verweigerte, erhob der Mann Klage. Er trug vor, an einer posttraumatischen... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 30.08.2016
- 159 C 5087/16 -
Verschlechterung einer chronischen Erkrankung kann "unerwartete Erkrankung" im Sinn der Versicherungsbedingungen darstellen
"Unerwartete" Erkrankung bedeutet nicht zwingend völlig neu entstandene Erkrankung nach Reisebuchung und Versicherungsabschluss
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen, wonach keine Leistungspflicht für bei der Reisebuchung bestehende Krankheiten und deren Folgen festgeschrieben wird, den Versicherten unangemessen benachteiligt und unwirksam ist.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls besaß eine Kreditkarte, über die er reisereisrücktrittversichert ist. Gemäß Ziff. 3. 4. 2 a der Versicherungsbedingungen sind unter anderem versicherte Reiserücktrittgründe Tod, schwerer Unfall oder unerwartet schwere Erkrankung der versicherten Person. Gemäß Ziff. 3. 5. 3 der Versicherungsbedingungen besteht keine Leistungspflicht für bei... Lesen Sie mehr
Landgericht Köln, Urteil vom 07.11.2013
- 24 S 15/13 -
Leistungspflicht der Reiserücktrittsversicherung bei Reisestornierung aufgrund unerwarteter Wiederaufnahme der Chemotherapie
Ausbleibende Besserung einer Krebserkrankung stellt "unerwartet schwere Erkrankung" im Sinne der Versicherungsbedingungen dar
Ist eine Reisende zum Zeitpunkt der Reisebuchung an Krebs erkrankt und wird ihr von den Ärzten eine Besserung in Aussicht gestellt, so stehen ihr Leistungen aus der Reiserücktrittsversicherung zu, wenn die Besserung wider Erwarten ausbleibt und sie deshalb die Reise storniert. Denn das unerwartete Ausbleiben einer Besserung der Krebserkrankung stellt eine "unerwartet schwere Erkrankung" im Sinne der Versicherungsbedingungen dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Trotz einer bestehenden Darmkrebserkrankung buchte eine Frau für sich und ihren Ehemann im April 2011 eine Türkeireise für den August 2011, da ihre Ärzte eine Besserung ihrer Erkrankung bis zum Juni 2011 in Aussicht stellten. Entgegen der Erwartungen war dies jedoch nicht der Fall und es waren weitere Chemotherapien notwendig. Die Frau stornierte... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2013
- I ZB 67/12 -
Fristversäumnis: Unvorhergesehene Erkrankung des Anwalts rechtfertigt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Anwalt muss aber versuchen Fristverlängerung zu erreichen
Versäumt ein Anwalt die Frist zur Berufungsbegründung, weil er unvorhergesehen erkrankt, so ist ihm grundsätzlich Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Er muss aber versuchen, eine Fristverlängerung zu erreichen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verpasste der Rechtsanwalt die Frist zur Einlegung einer Berufungsbegründung. Hintergrund dessen war, dass der Anwalt am Tag des Fristablaufs plötzlich erkrankte. Aufgrund der Fristversäumnis beantragte der Anwalt beim Berufungsgericht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.Das Landgericht Bonn wies als Berufungsgericht den Antrag... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 01.07.2010
- 281 C 8097/10 -
Reiserücktrittsversicherung: Hoffnung auf rechtzeitige Wiedergenesung ist nicht versichert
Bei Grunderkrankung muss Reise frühzeitig storniert werden
Nicht oder nicht alle Kosten eines Reiserücktritts müssen von der Versicherung bezahlt werden. Es herrscht oftmals die Vorstellung, dass jede Krankheit, die eine Reise unmöglich macht, die Versicherung verpflichte, die Stornokosten zu bezahlen. Dies ist aber nicht der Fall. Es muss sich zum einen um eine unerwartete schwere Krankheit handeln und zum anderen muss der Reisende auch zum frühest möglichen Zeitpunkt stornieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall buchte ein Ehemann im Januar 2007 für sich und seine Ehefrau eine 10-tägige Reise nach Moskau, die im Mai angetreten werden sollte. Gleichzeitig schloss er eine Reiserücktrittsversicherung ab. Einen Monat nach der Buchung erlitt er einen epileptischen Anfall und war neun Tage stationär in einer Klinik.Am Tag des geplanten Reiseantritts... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 10.12.2009
- 223 C 27643/09 -
AG München: Reiseunterbrechung nicht von Reiserücktrittsversicherung umfasst
Grundsätzlich ist nur Totalverlust einer gesamten Reise durch Reiserücktrittsversicherung abgesichert
Ein Reiseabbruch liegt nur vor, wenn eine Reise beendet wird. Wird diese nur vorläufig eingestellt, um später wieder aufgenommen zu werden, liegt eine bloße Unterbrechung vor. Eine solche wird im Regelfall von der Reiserücktrittsversicherung nicht umfasst. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Mann zusammen mit seiner Ehefrau eine Südamerikareise gebucht, die den ganzen Februar 2008 dauern sollte. Sie führte u.a. durch Bolivien, Peru und Brasilien.Mitte Februar musste sich der Ehemann wegen eines Lungenödems, das infolge einer Höhenkrankheit aufgetreten war, zur stationären Behandlung einliefern lassen. Der Krankenhausaufenthalt... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 09.04.2010
- 242 C 29669/09 -
Reiserücktrittsversicherung: Anspruch auf Versicherungsleistung besteht nur bei unerwartet schwerer Erkrankung
Bei Vorliegen eines Bandscheibenvorfalls muss mit Verschlechterung des Gesundheitszustands gerechnet werden
Eine Erkrankung ist dann nicht unerwartet, wenn aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers diesem die ihm bekannten Tatsachen das Auftreten einer Krankheit wahrscheinlich erscheinen lassen. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt in derartigen Fällen nicht. Dies entschied das Amtsgericht München.
Der spätere Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls buchte Anfang Januar 2009 für sich, seine Ehefrau, seine Tochter und seinen Schwiegersohn eine Kurzreise in die USA. Die Reise kostete 2.388 Euro und sollte im Februar 2009 stattfinden. Gleichzeitig schloss er eine Reiserücktrittsversicherung ab.Seine Ehefrau hatte bereits im Jahr 2008 einen Bandscheibenvorfall,... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 29.03.2006
- 242 C 37052/05 -
Leere Herzschrittmacher-Batterie ist keine unerwartete Erkrankung
Reiserücktrittsversicherung muss nicht zahlen
Wer wegen einer leeren Batterie im Herzschrittmacher operiert werden muss und deswegen eine Reise nicht antreten kann, kann nicht darauf hoffen, dass die Kosten der Reise die Reiserücktrittsversicherung übernimmt. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Der Kläger, der schon lange an einem chronischen Vorhofflimmern des Herzens litt und deswegen einen Herzschrittmacher tragen musste, wollte im November 2004 für zwei Monate nach Fuerteventura fliegen. Dabei schloss er auch eine Reiserücktrittsversicherung ab. Da die Batterie des Herzschrittmachers sich erschöpfte, musste dieser stationär kurz vor Reiseantritt ausgewechselt werden. Aufgrund... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 17.05.2004
- 213 C 10091/04 -
Zum Zeitpunkt der Stornierung einer Reise wegen Krankheit und Mitteilung an die Reiserücktrittsversicherung
Unerwartete schwere Erkrankung
Eine unerwartete schwere Erkrankung muss unverzüglich der Reiserücktrittsversicherung mitgeteilt werden. Es genügt nicht, zu hoffen man werde wieder gesund und dann die Mitteilung später zu machen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Ein Münchener Ehepaar buchte für sich und seine beiden minderjährigen Kinder bei einem Münchener Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Antalya/Türkei vom 19.09.2003 bis 03.10.2003. Der Reisepreis belief sich auf € 3.324,00 und wurde bezahlt. Am 09.09.2003 - also 10 Tage vor Reiseantritt - wurde die Klägerin wegen akuter schmerzhafter Magen- und Darmprobleme in eine Münchener Klinik... Lesen Sie mehr