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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 31.03.2005
49 C 609/04 -

Bei strittiger Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter nicht einfach abbuchen

Mieter kann Einzugsermächtigung widerrufen

Wenn der Vermieter bei einem Streit um die Nebenkosten einfach den strittigen Betrag vom Konto des Mieters per Lastschrift einzieht, darf der Mieter die Einzugsermächtigung widerrufen. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

Oft ziehen Vermieter Miete und Nebenkosten per Lastschrift vom Konto des Mieters ein. Das hat für beide Seiten Vorteile. Wenn es aber zum Streit über die Höhe der Nebenkostenabrechnung kommt, darf der Vermieter die strittige Summe nicht einfach abbuchen.

Das Gericht führte aus, dass dem Vermieter bewusst sein müsse, dass ein solches Vorgehen nicht im Sinne des Mieters sei. Ein Mieter dürfe daher die Einzugsermächtigung widerrufen, auch wenn diese im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen sei.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2006
Quelle: ra-online

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