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Amtsgericht Kiel, Urteil vom 10.04.1987
- 17 C 590/86 -
Verweigerung der Anerkennung einer Mietminderung durch Vermieter: Mieter kann Einzugsermächtigung widerrufen
Bei Geltendmachung eines Minderungsrechts darf Vermieter Miete nur gekürzt einziehen
Macht ein Mieter ein Minderungsrecht geltend, so darf der Vermieter die Miete nur noch gekürzt per Lastschrift einziehen. Hält sich der Vermieter jedoch nicht daran, so kann der Mieter seine Einzugsermächtigung widerrufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kiel hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund eines Wasserschadens im März 1986 machten die Mieter der betroffenen Wohnung ein
Kein Anspruch auf weitere Teilnahme am Lastschriftverfahren
Das Amtsgericht Kiel entschied, dass der
Zulässiger Widerruf der Einzugsermächtigung aufgrund ungekürzter Einziehung der Miete
Die
Nicht Beachtung des Minderungsrechts begründete Störung des Vertrauensverhältnisses
Dabei sei nach Ansicht des Amtsgerichts auch zu berücksichtigen gewesen, dass das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.10.2014
Quelle: Amtsgericht Kiel, ra-online (zt/WuM 1987, 380/rb)
Jahrgang: 1987, Seite: 380 WuM 1987, 380
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Dokument-Nr. 19051
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