wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 6. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.04.2018
32 C 196/18 (18) -

Keine Zahlung der Reise­rücktritts­kosten­versicherung bei vorhersehbarer Lungen­transplantation

Durchführung der Lungen­transplantation keine unerwartete Erkrankung

Eine Reise­rücktritts­kosten­versicherung muss dann nicht zahlen, wenn eine versicherte Person aufgrund von Lungen­transplantation, die im Zuge einer ihr bekannten Vorerkrankung durchzuführen war, eine geplante Reise nicht antreten kann. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden.

Im hier zu entscheidenden Verfahren buchte eine Familie von München nach Hurghada im Zeitraum 25. Juni 2017 bis 1. Juli 2017 eine Reise. Die Tochter des Klägers litt an Mukoviszidose und war bereits seit dem Jahr 2015 zu einer Lungentransplantation gemeldet.

Lungentransplantation keine unerwartet schwere Erkrankung

Am 6. Juni 2017 wurde dem Kläger mitgeteilt, dass für die Tochter ein Spenderorgan nun vorliege und kurzfristig eine Lungentransplantation mit stationärem Aufenthalt in der Klinik durchgeführt werden konnte. Der Kläger stornierte daraufhin die Reise für sich, sowie seine Ehefrau und seine Tochter, wobei ihm 663 € Stornokosten entstanden. Diese forderte er im Rahmen der bestehenden Reiserücktrittskostenversicherung zurück. Die Versicherung lehnte eine Zahlung ab und verwies darauf, dass nach ihrer Auffassung die Durchführung der Lungentransplantation nicht in den versicherungsvertraglichen Risikotatbestand der unerwartet schweren Erkrankung falle.

AG: Lungentransplantation keine Erkrankung sondern Therapie einer bestehenden Erkrankung

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat sich dieser Argumentation angeschlossen und entschieden, dass die Durchführung einer Lungentransplantation keine unerwartet schwere Erkrankung darstelle, für die die Reisrücktrittsversicherung nach den gültigen Vertragsbedingungen einstandspflichtig sei, wenn sie wegen einer bereits länger bekannten Vorerkrankung nun durchgeführt werden könne. Die Lungentransplantation selbst sei keine Erkrankung im versicherungsrechtlichen Sinn, sondern dabei handele es sich um die Therapie einer bereits bestehenden Erkrankung.

Operationstermin während gebuchter Reise liegt im Risikobereich des Versicherungsnehmers

Diese sei auch nicht unerwartet, denn die Tochter des Klägers sei bereits seit dem Jahr 2015 für eine solche Transplantation gemeldet. Wenn ein Versicherungsnehmer wisse, dass eine schwere Erkrankung vorliege und er für eine entsprechende Transplantation angemeldet sei, dann liegt es in seinem Risikobereich, wenn sich die Möglichkeit der notwendigen Operation durch Vorhandensein eines Spenderorgans auch realisiere und diese durchgeführt wird.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.07.2018
Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main/ ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Reiserecht | Versicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26239 Dokument-Nr. 26239

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil26239

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?