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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 01.09.2014
- 31 C 32/14 -
Haftung des Mieters wegen Austausch der Schließanlage aufgrund beim Postversand gegen Rückschein verlorenen Schlüssels
Missbrauchsgefahr durch verlorenen Schlüssel rechtfertigt Einbau eines neuen Schlosses
Geht ein Schlüssel beim Postversand mittels Rückschein verloren, so haftet dafür der Mieter. Der Vermieter ist angesichts der bestehenden Missbrauchsgefahr durch den verlorenen Schlüssel berechtigt, ein neues Schloss einzubauen. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall mussten die Vermieter mehrerer Wohnungen ein neues
Anspruch auf Schadenersatz wegen Einbau eines neuen Schlosses bestand
Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Vermieter. Ihnen habe wegen des Einbaus des neuen Schlosses ein Anspruch auf Schadenersatz nach § 280 Abs. 1 BGB zugestanden. Die Vermieter seien zum
Pflicht zur Rückgabe des Schlüssels verletzt
Die Mieter haben nach Ansicht des Amtsgerichts ihre
Postversandt mittels Rückschein unerheblich
Unerheblich sei in diesem Zusammenhang gewesen, so das Amtsgericht, dass die Mieter den
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.11.2014
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2014, Seite: 1227 NJW-RR 2014, 1227
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Dokument-Nr. 19112
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