Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 07.04.2017
- 124 C 188/16 -
Räumungstitel gegen Mieter wirkt nicht gegenüber dessen Ehefrau
Ehefrau muss auf Räumung und Herausgabe der Wohnung verklagt werden
Erwirkt ein Vermieter gegen seinen Mieter ein Räumungstitel, wirkt dieser nicht gegenüber der Ehefrau des Mieters. Diese muss vielmehr ebenfalls auf Räumung und Herausgabe der Wohnung verklagte werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2013 wurde das Mietverhältnis mit einem Wohnungsmieter fristlos gekündigt, da dieser unbefugt Dritten den Gebrauch an der
Anspruch auf Räumung und Herausgabe
Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe gemäß § 546 Abs. 2 BGB gegenüber der
Erforderlichkeit einer Räumungsklage gegen Ehefrau
Die Räumungsklage gegen die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.08.2017
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/GE 2017, 601/rb)
Jahrgang: 2017, Seite: 601 GE 2017, 601
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 24729
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24729
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.