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Amtsgericht Berlin-Köpenick, Urteil vom 13.07.2000
- 17 C 88/00 -
Haltung eines Schweins in Mietwohnung kann zulässig sein
Zulässige Schweinehaltung bei fehlenden Belästigungen und Beeinträchtigungen
Die Haltung eines Schweins in einer Mietwohnung ist zulässig, wenn von dem Schwein keine Belästigungen und Beeinträchtigungen ausgehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Köpenick hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hielt eine Mieterin ein
Kein Anspruch auf Beseitigung des Schweins
Das Amtsgericht Berlin-Köpenick entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf
Sinnhaftigkeit einer Schweinehaltung in Mietwohnung unerheblich
Sofern die Vermieterin der Meinung war, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.01.2016
Quelle: Amtsgericht Berlin-Köpenick, ra-online (zt/GE 2000, 1487/rb)
Jahrgang: 2000, Seite: 1487 GE 2000, 1487
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Dokument-Nr. 22076
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