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alle Urteile, veröffentlicht am 30.11.2016

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.11.2016
- S 17 AL 1291/16 -

Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen Weiterbildung zum Meister ist rechtswidrig

Durchführung der Bildungsmaßnahme kann nicht berufsbegleitend durchgeführt werden

Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass einem Zimmerer, der seine Arbeitsstelle aufgibt, um an einer Weiterbildung zum Zimmermeister teilnehmen zu können, keine Sperrzeit auferlegt werden darf.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls begehrte die Aufhebung einer Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe. Er habe sein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis als Zimmerer gekündigt, um einen einjährigen Vorbereitungskurses zum Zimmerermeister besuchen zu können. Die Beklagte lehnte dies ab. Es sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, wenn sich ein Facharbeiter weiterqualifiziert. Jedoch könne dies nicht soweit führen, dass ohne konkret drohende Kündigung ein Beschäftigungsverhältnis aufgegeben werde und für die Sicherung des Lebensunterhalts Leistungen der Versichertengemeinschaft gefordert würden. Die persönliche Entwicklung - Weiterbildung und dadurch... Lesen Sie mehr

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Landgericht Essen, Urteil vom 12.02.2013
- 24 Ns-28 Js 124/12-102/12 30 Ds 174/12 -

Stehen vor Pkw während eines Staus begründet keine Strafbarkeit wegen Nötigung

Psychisch wirkender Zwang nicht ausreichend für Nötigung

Steht eine Person vor einem Pkw und verhindert damit rein psychisch eine Weiterfahrt, so macht die Person sich nicht wegen Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 StGB strafbar. Dies gilt vor allem dann, wenn sich der Pkw in einem Stau befindet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Essen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Fußballspiel im Februar 2012 bildete sich auf dem Parkplatz in Richtung Ausfahrt aufgrund des erheblichen Fahrzeugverkehrs ein Stau. Nachdem es mehrere Minuten zu keinem Fortschritt bei der Fortbewegung kam, stieg ein Beifahrer aus dem Auto aus, um eine Zigarette zu rauchen und zu schauen, warum sich der Verkehr so lange staute.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 22.11.2016
- 3 K 3700/16.TR -

Ungenehmigte Nebentätigkeit eines Justizvollzugsbeamten

Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung stellt schweres Dienstvergehen dar

Das Land Rheinland-Pfalz begehrte mit ihrer Klage die Dienstentfernung eines Justizvollzugsbeamten wegen der Ausübung einer Nebentätigkeit ohne entsprechenden Verlängerungsantrag. Das Verwaltungsgericht Tier hatte hierüber zu entscheiden.

Im vorliegenden Fall setzte der betroffene Beamte, der im Internet mit Antiquitäten handelte und der bis 2013 über eine Nebentätigkeitsgenehmigung für einen Internethandel mit einer Vergütung von 100 € monatlich und einem durchschnittlichen Zeitaufwand pro Woche von 8 Stunden verfügte, seine entsprechende Tätigkeit über das Jahr 2013 hinaus fort, ohne die Verlängerung der Nebentätigkeitsgenehmigung... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.07.2016
- VIII R 26/14 -

Betriebsausgaben: Kein Abzugsverbot bei der Einladung von Geschäftsfreunden zu einem Gartenfest

"Herrenabende" muss sich vom "gewöhnlichen Gartenfest" abheben

Die Betriebsausgaben für die Bewirtung und Unterhaltung von Geschäftsfreunden im Rahmen eines Gartenfests fallen nicht zwingend unter das Abzugsverbot nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Dies hat der Bundesfinanzhof nunmehr in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier zugrunde liegenden Streitfall hatte eine Rechtsanwaltskanzlei in mehreren Jahren sog. "Herrenabende" im Garten des Wohngrundstücks des namensgebenden Partners veranstaltet, bei denen jeweils bis zu 358 Gäste für Gesamtkosten zwischen 20.500 € und 22.800 € unterhalten und bewirtet wurden.Das Finanzgericht (FG) hatte das Abzugsverbot bejaht, weil die Veranstaltungen... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.08.2016
- VIII ZR 261/15 -

BGH: Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs setzt vollständigen Ausgleich der Mietrückstände voraus

Verbleib einer Restforderung rechtfertigt Räumungsklage des Vermieters

Wird einem Wohnungsmieter wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt, so wird die Kündigung nur dann gemäß § 543 Abs. 2 Satz 2, § 543 Abs. 2 Satz 3 oder § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam, wenn der Mieter die Rückstände vollständig ausgleicht. Verbleibt dagegen eine Restforderung, kann der Vermieter erfolgreich auf Räumung der Wohnung klagen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Dem Mieter einer Wohnung wurde im Juli 2014 wegen Mietrückstände in Höhe von mehr als zwei Monatsmieten fristlos gekündigt. Der Mieter erkannte die Kündigung aber nicht an. Er stellte den Mietrückständen eigene Gegenforderungen aus Betriebskostenabrechnungen für die Jahre 2011 und 2012 entgegen. Durch diese Forderungen reduzieren sich die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Zeitz, Urteil vom 01.12.2015
- 13 OWi 712 Js 209328/15 -

Autofahrt unter Drogeneinfluss: Keine Verhängung eines Regelfahrverbots bei glaubhaft vollzogener Änderung der Lebensweise

Keine Notwendigkeit des Fahrverbots zu erzieherischen Zwecken

Von der Verhängung eines Regelfahrverbots wegen des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss kann abgesehen werden, wenn der Betroffene glaubhaft seine Lebensweise geändert hat und keine Drogen mehr konsumiert. In diesem Fall ist ein Fahrverbot zu erzieherischen Zwecken sinnlos und somit nicht notwendig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Zeitz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2015 entschied sich ein Autofahrer zum erstmaligen Konsum von Drogen. Hintergrund dessen war der Tod des Opas des Autofahrers, zu dem er eine besonders gute Beziehung hatte. Im Mai 2015 wurde der Autofahrer schließlich von der Polizei dabei erwischt, wie er unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug steuerte. Gegen ihn erging daraufhin ein... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2016
- VI ZR 229/15 -

BGH: Urteil zum Medikament Carmen hat Bestand

Keine fehlerhafte Behandlung mit Medikament Carmen

Die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm wurde zurückgewiesen. Die Beteiligten haben insbesondere über einen vermeintlich behandlungsfehlerhaften Einsatz des Medikaments Carmen gestritten. Die Prüfung der Arzthaftungssache durch die ordentliche Gerichtsbarkeit ist nunmehr abgeschlossen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem vorliegenden Rechtsstreit hatte die Klägerin das Universitätsklinikum Münster und eine in diesem tätige Ärztin auf Zahlung von materiellem Schadensersatz und Schmerzensgeld im Hinblick auf die ärztliche Behandlung ihres im November 2006 im Alter von 54Jahren verstorbenen Ehemanns in Anspruch genommen. Nach einer im Jahre 1993 durchgeführten Nierentransplantation litt dieser an... Lesen Sie mehr




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