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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Justizvollzugsgesetz“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 22.11.2016
- 3 K 3700/16.TR -

Ungenehmigte Nebentätigkeit eines Justizvollzugsbeamten

Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung stellt schweres Dienstvergehen dar

Das Land Rheinland-Pfalz begehrte mit ihrer Klage die Dienstentfernung eines Justizvollzugsbeamten wegen der Ausübung einer Nebentätigkeit ohne entsprechenden Verlängerungsantrag. Das Verwaltungsgericht Tier hatte hierüber zu entscheiden.

Im vorliegenden Fall setzte der betroffene Beamte, der im Internet mit Antiquitäten handelte und der bis 2013 über eine Nebentätigkeitsgenehmigung für einen Internethandel mit einer Vergütung von 100 € monatlich und einem durchschnittlichen Zeitaufwand pro Woche von 8 Stunden verfügte, seine entsprechende Tätigkeit über das Jahr 2013 hinaus fort, ohne die Verlängerung der Nebentätigkeitsgenehmigung zu beantragen. Dies hat das klagende Land im Jahre 2015 zum Anlass für die Einleitung eines Disziplinarverfahrens genommen und hat am 27.7.2016 Klage beim Verwaltungsgericht Trier auf Dienstentfernung des Beamten erhoben.Im Laufe der... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 14.05.2014
- VerfGH 151/11 -

Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Justizvollzugsdatenschutzgesetz zurückgewiesen

§ 27 Abs. 1 des Justizvollzugsdatenschutzgesetzes Berlin (JVollzDSG Bln) bei verfassungskonformer Auslegung mit Verfassung von Berlin vereinbar

Die Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen gegen das Berliner Justizvollzugsdatenschutzgesetz vom 21. Juni 2011 wurde zurückgewiesen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof Berlin in seiner Entscheidung bekanntgegeben.

Da die Verfassungsbeschwerde weitgehend unzulässig war, wurde nur eine Bestimmung des Gesetzes (§ 27 Abs. 1 JVollzDSG Bln) inhaltlich nachgeprüft und hierzu eine einschränkende, verfassungskonforme Auslegung beschlossen. Die überprüfte Vorschrift hat folgenden Wortlaut:§ 27 Unterrichtung über Datenerhebung(1) Über eine ohne ihre Kenntnis vorgenommene... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 12.02.2008
- 1 Ws 87/08 -

Ist das neue niedersächsische Justizvollzugsgesetz verfassungswidrig?

Vorlage an das Bundesverfassungsgericht

Das Oberlandesgericht Oldenburg hält die §§ 146 Abs. 3, 134 Abs. 1 Nr. 1 des neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) teilweise für verfassungswidrig. Er hat deshalb das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Zuständigkeitsstreit zwischen dem Landgericht Aurich und dem Amtsgericht Meppen. Seit dem 5. Oktober 2007 befindet sich ein Angeschuldigter wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Untersuchungshaft in der JVA Meppen, Abteilung Aurich. Die Staatsanwaltschaft Aurich hat Anklage vor dem Landgericht Aurich erhoben. Aus der Untersuchungshaft... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 12.02.2008
- 1 Ws 8708 -

Neues niedersächsisches Justizvollzugsgesetz verfassungswidrig?

OLG Oldenburg legt Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vor

Das Oberlandesgericht Oldenburg hält die §§ 146 Abs. 3, 134 Abs. 1 Nr. 1 des neuen niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) teilweise für verfassungswidrig. Er hat deshalb das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Hintergrund der Entscheidung ist ein Zuständigkeitsstreit zwischen dem Landgericht Aurich und dem Amtsgericht Meppen. Seit dem 5. Oktober 2007 befindet sich ein Angeschuldigter wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Untersuchungshaft in der JVA Meppen, Abteilung Aurich. Die Staatsanwaltschaft Aurich hat Anklage vor dem Landgericht Aurich erhoben. Aus der Untersuchungshaft... Lesen Sie mehr