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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Sozialrecht“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Trier, Urteil vom 21.07.2010
- S 1 AS 256/10 -
Empfänger von Arbeitslosengeld II können nicht die Übernahme der Kosten für eine zu hohe Stromrechnung verlangen
Übernahme von Kosten muss "gerechtfertigt" sein
Liegt eine Notsituation vor, in der ein Antragsteller von Obdachlosigkeit bedroht ist, so können finanzielle Hilfen gewährt werden. Auch das Abstellen des Stroms in der kalten Jahreszeit kann eine vergleichbare Notlage begründen, da eine Unterkunft dann möglicherweise unbewohnbar wird. Jedoch muss der Hilfesuchende zunächst alle Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft haben. So ist eine zu hohe Stromrechnung durch das Reduzieren des Stromverbrauchs zu vermeiden. Erfolgt dies nicht, so kann auch die Gewährung eines einmaligen Darlehens die Notsituation nicht dauerhaft verbessern. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Trier hervor.
Im vorliegenden Fall verlangte eine Bezieherin von Arbeitslosengeld die Übernahme ihrer viel zu hohen Stromrechnung von der Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit. Die geschiedene Frau lebte in einem Einfamilienhaus, das im Eigentum ihres Mannes und ihr selbst stand. Das Haus verfügte über eine Öl-Zentralheizung, die Warmwasserversorgung erfolgt über einen Durchlauferhitzer. Ende des Jahres 2009 wurde die Frau arbeitslos und erhielt seitdem Unterstützung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch. In einem Antrag verlangte sie ein Darlehen von der Arbeitsgemeinschaft der Agentur für Arbeit, um die Forderung des Stromversorgers in Höhe von 5.065 Euro auszugleichen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.05.2012
- L 9 U 211/09 -
Berufsgenossenschaft muss Meniskuserkrankung eines Müllwerkers als Berufskrankheit anerkennen
Müllmänner mit Leistungssportlern vergleichbar
Die Kniebelastung von Müllwerkern ist vergleichbar mit derjenigen von Hochleistungssportlern. Erleidet ein Müllwerker eine Meniskuserkrankung, ist diese bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen als Berufskrankheit anzuerkennen und zu entschädigen. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Fall erlitt ein Müllwerker im Jahre 2005 während seiner beruflichen Tätigkeit ein Verdrehtrauma im rechten Kniegelenk. Die medizinische Untersuchung ergab eine ausgeprägte degenerative Meniskopathie. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Entschädigung des Arbeitsunfalls mit der Begründung ab, dass die Erkrankung keine Unfallfolge sei. Es liege auch keine Berufskrankheit... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Mainz, Urteil vom
- S 1 R 175/10 -
Wartezeit zwischen Abitur und Studium darf für Berücksichtigung bei Rentenversicherung nicht länger als sechs Monate dauern
Aufnahme einer versicherungspflichtigen Zwischenbeschäftigung bei langer Wartezeit möglich und zumutbar
Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie nicht länger als sechs Monate dauern. Dies gilt auch dann, wenn die Wartezeit durch das vorgezogene Abitur (z.B. die Mainzer-Studien-Stufe) verursacht worden ist. Dies entschied das Sozialgericht Mainz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls hatte im März das vorgezogene Abitur an einem Mainzer Gymnasium abgelegt, konnte das von ihr gewählte Studium der Psychologie jedoch erst zum nächsten Wintersemester, also im Oktober aufnehmen.Das Sozialgericht Mainz führte in seiner Entscheidung aus, dass unverschuldete Wartezeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.01.2012
- L 3 U 61/10 -
Keine nachtägliche Korrektur der Verletztenrente bei Zusammentreffen mit Altersrente
Nachteile aufgrund von Anrechnungsvorschriften im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung müssen nicht von gesetzlicher Unfallversicherung ausgeglichen werden
Wer eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht, muss ab Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung damit rechnen, dass nicht beide Renten in voller Höhe ausgezahlt werden. Das gilt auch, wenn Versicherte den Beruf zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalles bereits seit Jahren aufgegeben haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.
Der 1944 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte im Jahre 1964 bei einem Arbeitsunfall in seinem Beruf als Drucker den rechten Arm verloren. Die gesetzliche Unfallversicherung bewilligte ihm deshalb eine Verletztenrente als Dauerrente, die sich nach dem Jahresverdienst eines Druckers errechnete. Dabei blieb es auch, als der Kläger sich wenig Jahre später zum Industriekaufmann... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 27.03.2012
- L 11 AS 774/10 -
Hartz IV: Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center
Für Kostenerstattung ist nicht die kürzeste, sondern die verkehrsgünstigste Fahrtstrecke maßgeblich
Wer Arbeitslosengeld-II bezieht, muss Meldeaufforderungen der Job-Center grundsätzlich nachkommen. Das einladende Job-Center hat hierfür die Fahrtkosten zu erstatten. Sofern keine anderen nachvollziehbaren Gründe vorliegen, ist dabei nicht die kürzeste, sondern die verkehrsgünstigste Fahrtstrecke maßgeblich. Dies entschied das Landessozialgericht München.
Das beklagte Jobcenter in A. hatte im Januar 2010 die Klägerin, eine Hartz IV-Empfängerin, zu einer persönlichen Vorsprache eingeladen. Dafür erstattete das Jobcenter als Fahrkosten 5,34 Euro. Es legte dabei die kürzeste Fahrtstrecke von 19 km sowie die nach dem durchschnittlichen Kraftstoffverbrauch und dem tagesaktuellen Tankstellenpreis ermittelten Benzinkosten zu Grunde. Dagegen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.05.2012
- L 8 R 164/12 B ER -
Zeitarbeitsfirmen müssen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen
Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer wegen Tarifunfähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen unwirksam
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch für Leiharbeitnehmer: Wegen der Tarifunfähigkeit der "Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen" (CGZP) ist eine Vereinbarung von geringerem Lohn für Leiharbeitnehmer unwirksam. Die Arbeitgeber müssen deshalb Sozialversicherungsbeiträge in erheblichem Umfang nachzahlen. Dies entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.
Die Deutsche Rentenversicherung ist berechtigt, Sozialversicherungsbeiträge nachzufordern, weil Leiharbeitnehmern über Jahre hinweg zu wenig Lohn gezahlt wurde. Der Grundsatz des "equal pay" (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) hätte nur durch einen wirksamen Tarifvertrag außer Kraft gesetzt werden können. Ein solcher lag aber nicht vor.Zwar hatte der "Arbeitgeberverband... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 22.03.2012
- S 11 R 160/12 ER -
CGZP nicht tariffähig: Zeitarbeitsfirma muss Sozialversicherungsabgaben nachzahlen
Differenz von insgesamt 1,4 Millionen Euro zwischen zunächst gezahltem Entgelt und eigentlich geschuldetem Lohn für die Jahre 2006 bis 2009 muss nachgezahlt werden
Eine Zeitarbeitsfirma aus Worms muss Sozialversicherungsabgaben in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro aus den Jahren 2006 bis 2009 für Leiharbeitnehmer nachzahlen, da die auf Grundlage der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) geschlossenen Verträge mangels Tariffähigkeit der CGZP ungültig sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Mainz hervor.
Im zugrunde liegenden Streitfall waren Leiharbeitnehmer in den Jahren 2006 bis 2009 auf der Grundlage von seitens der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) ausgehandelter Tarifverträge bezahlt worden. Die Tarifverträge sahen die Möglichkeit vor, den Leiharbeitnehmern einen geringeren Lohn auszuzahlen als den Stammarbeitnehmern der entleihenden Unternehmen.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 17.04.2012
- L 1 KR 298/10 -
Gesetzliche Krankenkasse muss Kosten für spezielle Krebsdiagnostik im Ausland nicht erstatten
Kein Anspruch auf „Spitzenmedizin um jeden Preis“
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen nur die Krankenbehandlung bzw. Diagnostik leisten, die vom gesetzlichen Leistungskatalog erfasst werden. Dies gilt auch bei lebensbedrohlichen Erkrankungen, wenn zumutbare Alternativen zur Verfügung stehen, die allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechen. Ein Anspruch auf „Spitzenmedizin um jeden Preis“ besteht nicht. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein an einem Prostatakarzinom erkrankter Mann ließ im Jahre 2005 eine spezielle MRT-Diagnostik durchführen, die nur von einem Arzt in den Niederlanden angeboten wurde. Mit der so genannten USPIO-MRT können mittels winziger Eisenpartikel selbst kleine Lymphknoten-Metastasen identifiziert werden, die anderen diagnostischen Verfahren entgehen. Den Antrag des 74-jährigen Mannes auf Erstattung der Kosten in Höhe... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Speyer, Urteil vom 07.03.2012
- S 1 AL 31/11 -
Anspruch auf Arbeitslosengeld für Zeiten der Kindererziehung – Kind darf drittes Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Additive Anrechnung von Zeiten mehrerer parallel erzogener Kinder nicht möglich
Zeiten der Kindererziehung können nur dann die für den Bezug von Arbeitslosengeld erforderliche Anwartschaftszeit nach § 123 Sozialgesetzbuch, Drittes Buch (SGB III) erfüllen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt auch, wenn mehrere Kinder gleichzeitig erzogen werden. Eine sinngemäße Anwendung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Rentenversicherung sowie des Elterngeldes und der Elternzeit, nach denen Zeiten, in denen mehrere Kinder parallel erzogen werden, additiv auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zu berücksichtigen sind, ist nicht möglich. Dies entschied das Sozialgericht Speyer.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls arbeitete in Vollzeit bis zur Geburt ihrer ersten Tochter im Dezember 2004. Von Januar 2005 bis Dezember 2010 nahm die Klägerin Elternzeit in Anspruch. Während dieser Zeit wurde im April 2006 ihre zweite Tochter geboren. Die Klägerin hatte gemäß § 15 Abs. 2 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mit Einverständnis ihres Arbeitgebers... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Sozialgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.03.2012
- S 25 KR 182/09 -
Schmuckgestalterin hat keinen Anspruch auf Aufnahme in die Künstlersozialversicherung
Tätigkeiten der Schmuckgestalterin können nicht als Kunst gewertet werden
Die Arbeiten einer Schmuckgestalterin stellen im Schwerpunkt keine Kunst sondern eine (kunst-)handwerkliche Tätigkeit dar. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Künstlersozialversicherung besteht daher nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt am Main hervor.
Die 39-jährige Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist ausgebildete Gold- und Silberschmiedin und staatlich geprüfte Schmuckgestalterin. Als selbstständige Schmuckgestalterin stellt sie seit mehreren Jahren selbst entworfene Schmuckstücke her.Nachdem ein Antrag der Klägerin auf Aufnahme in die Künstlersozialkasse abgelehnt worden war, wandte sie sich an das Sozialgericht.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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