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alle Urteile, veröffentlicht am 30.12.2016

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15.11.2016
- BVerwG 2 C 9.15 -

BVerwG zur Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

Regelmäßige Verjährungsfrist für Rückforderungs­ansprüche des Dienstherrn gegen Beamten beträgt drei Jahre

Hat die Versorgungsbehörde konkrete Anhaltspunkte für rentenrechtliche (Vorbeschäftigungs-) Zeiten des Beamten, muss der Dienstherr vor der Festsetzung des Ruhegehalts beim Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nachfragen, ob eine Rente bezogen wird oder ein Rentenanspruch besteht. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Rechtsstreits ist ein Ruhestandsbeamter, der vor seiner Verbeamtung Tarifangestellter war. Mit Eintritt in den Altersruhestand im Jahre 2006 beantragte er, obgleich er von der gesetzlichen Rentenversicherung und vom Dienstherrn zu - bei der Beamtenversorgung zu berücksichtigenden - Rentenansprüchen befragt wurde, nicht die ihm zustehende Rente. Auf die erst im Jahre 2010 ergangene Nachfrage des Dienstherrn bei der Rentenversicherung teilte diese mit, dass der Kläger seit 2006 eine Rentenanwartschaft habe. Daraufhin forderte der Dienstherr überzahlte Versorgungsbezüge für die Jahre 2006 bis 2010 zurück. Die dagegen... Lesen Sie mehr

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Landgericht Mainz, Urteil vom 24.06.2010
- 2 O 312/06 -

Unfruchtbarkeit einer fast 15-jährigen Frau nach fehlerhafter Operation rechtfertigt Schmerzensgeld von 50.000 Euro

Versehentliches Herausreißen des rechten Eierstocks bei Entfernung des tumorbefallenen linken Eierstocks

Wird während einer Operation zur Entfernung des mit einem Tumor befallenen linken Eierstocks aufgrund einer Sichtbehinderung versehentlich der rechte gesunde Eierstock einer fast 15-jährigen Patientin mit herausgerissen, so liegt ein Behandlungsfehler vor. Die damit verbundene Unfruchtbarkeit sowie die Notwendigkeit zur lebenslangen Hormonbehandlung rechtfertigt ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Mainz hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der linke Eierstock einer fast 15-jährigen Frau war von einem Tumor befallen und musste daher entfernt werden. Während der Operation im März 2006 kam es bei der Entfernung des sogenannten Bergebeutels zu einer Komplikation. Der Beutel steckte aus unbekannten Gründen fest. Ohne sich zu vergewissern, warum der Beutel feststeckte, zog der operierende... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 05.11.1996
- Ss 515/96 -

Parkverbot nur vor Bordstein­absenkungen von einer Pkw-Länge

Recht zum Parken bei Absenkung über längere Strecke

Das Parken vor Bordstein­absenkungen ist nur dann gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 5 StVO verboten, wenn der Bordstein für etwa eine Pkw-Länge abgesenkt ist. Verläuft die Absenkung dagegen über eine längere Strecke, ist das Parken erlaubt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer sein Fahrzeug vor einer Bordsteinabsenkung geparkt. Er wurde daher von einem Amtsgericht zu einer Geldbuße von 20 DM verurteilt. Gegen diese Verurteilung richtete sich die Rechtsbeschwerde des Autofahrers.Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass das Parkverbot vor Bordsteinabsenkungen gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 9... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.12.2016
- BVerwG 1 C 11.15 -

Fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung verletzt nicht Rechte eines Ausländers

Pflicht des Ausländers zur Erstattung der Kosten seiner Abschiebung bleibt bestehen

Ist gegen einen ausreisepflichtigen Ausländer ein Strafverfahren eingeleitet worden und noch nicht abgeschlossen, verletzt die fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur Abschiebung nach § 72 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) keine eigenen Rechte des Ausländers. Das Zustimmungs­erfordernis dient vielmehr ausschließlich dem staatlichen Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung. Die fehlende Zustimmung der Staatsanwaltschaft steht daher der Pflicht des Ausländers zur Erstattung der Kosten seiner Abschiebung nicht entgegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.

Der Entscheidung lag der Fall einer peruanischen Staatsangehörigen zugrunde, die im Juni 2010 in Hamburg ohne Aufenthaltserlaubnis aufgegriffen wurde. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet und Abschiebungshaft angeordnet. Am 1. Juli 2010 wies die Stadt Hamburg die Klägerin aus und ordnete ihre Abschiebung an. Dieser Bescheid wurde im Jahr 2011 bestandskräftig.... Lesen Sie mehr




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