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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „psychischer Zwang“ veröffentlicht wurden

Landgericht Essen, Urteil vom 12.02.2013
- 24 Ns-28 Js 124/12-102/12 30 Ds 174/12 -

Stehen vor Pkw während eines Staus begründet keine Strafbarkeit wegen Nötigung

Psychisch wirkender Zwang nicht ausreichend für Nötigung

Steht eine Person vor einem Pkw und verhindert damit rein psychisch eine Weiterfahrt, so macht die Person sich nicht wegen Nötigung gemäß § 240 Abs. 1 StGB strafbar. Dies gilt vor allem dann, wenn sich der Pkw in einem Stau befindet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Essen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach einem Fußballspiel im Februar 2012 bildete sich auf dem Parkplatz in Richtung Ausfahrt aufgrund des erheblichen Fahrzeugverkehrs ein Stau. Nachdem es mehrere Minuten zu keinem Fortschritt bei der Fortbewegung kam, stieg ein Beifahrer aus dem Auto aus, um eine Zigarette zu rauchen und zu schauen, warum sich der Verkehr so lange staute. Dabei stellte er sich vor einen Pkw. Dessen Fahrer sah sich dadurch provoziert und ließ sein Fahrzeug ohne einen Gang einzulegen nach vorn rollen, wodurch es zu einer leichten Berührung mit dem ausgestiegenen Beifahrer kam. Es kam daraufhin zu einem Wortgefecht, in dessen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20.12.1994
- I - 116 94 (27) - 1 Ss 149/94 Owi -

Qualifizierter Rotlichtverstoß eines Taxifahrers mit Unfall rechtfertigt kein Fahrverbot bei starker psychischer Beeinflussung durch Fahrgäste

Fahrgäste "nötigten" Taxifahrer zur Richtungsänderung und somit zum unbeabsichtigten Rotlichtverstoß

Wird ein Taxifahrer bei einem verkehrsgerechten Abbiegen an einer Kreuzung von seinen Fahrgästen "genötigt" geradeaus zu fahren und begeht er deshalb unbeabsichtigt einen Rotlichtverstoß sowie einen dadurch bedingen Unfall, so rechtfertigt dies nicht die Verhängung eines Fahrverbots. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während ein Taxifahrer an einer Kreuzung damit beschäftigt war, ordnungsgemäß nach rechts abzubiegen, wurde er von seinen Fahrgästen "angeherrscht". Diese forderten nämlich, dass er "gefälligst geradeaus fahren" solle. Der Taxifahrer war dadurch so eingeschüchtert, dass er der Aufforderung nachkam und geradeaus fuhr. Dadurch beging er jedoch... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18.03.1996
- 5 Ss 383/95 -

Keine versuchte Nötigung aufgrund als Belästigung empfundenen langandauernden Hupens

Körperlich wirkender Zwang kann Gewaltanwendung im Sinne des § 240 Abs. 1 StGB darstellen

Will ein Autofahrer einen anderen Verkehrsteilnehmer durch ein langanhaltendes Hupen zur Weiterfahrt bewegen, so kann dies eine nach § 240 Abs. 1 StGB strafbare Nötigung darstellen, wenn dadurch auf den Verkehrsteilnehmer einen unwiderstehlichen, körperlicher Einwirkung vergleichbarer Zwang ausgeübt und er dadurch gefährdet wird. Empfindet der Verkehrsteilnehmer das Hupen dagegen nur als Belästigung, liegt kein der körperlichen Zwangseinwirkung vergleichbarer Grad an psychischer Beeinflussung vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 1994 wollte ein Autofahrer an einer Kreuzung nach links abbiegen. Vor ihm stand jedoch ein anderer PKW. Die Führerin dieses Fahrzeugs hielt an, weil sie einer Radfahrerin das Überqueren der Straße ermöglichen wollte. Dem Autofahrer dauerte dies aber zu lang. Er fing daher an mehrmals lang und mit kurzen Unterbrechungen zu hupen.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.08.1969
- 2 StR 171/69 -

Laepple-Urteil: Sitzstreik auf Straßenbahnschienen: Psychisch vermittelter Zwang kann Gewalt im Sinne der Nötigung darstellen

Psychische Einwirkung muss aber von einigem Gewicht sein

Wird ein Straßenbahnfahrer durch einen Sitzstreik am Weiterfahren gehindert, so liegt eine durch psychischen Zwang vermittelte Gewaltanwendung im Sinne der Nötigung (§ 240 StGB) vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1969 hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es im Oktober 1966 in Köln zu einem rechtswidrigen Sitzstreik von Studenten und Schülern. Sie blockierten mittels ihrer Sitzblockade den Straßenbahnverkehr an einer Kreuzung und wollten damit gegen eine Preiserhöhung der Kölner Verkehrsbetriebe protestieren. Nachfolgend musste sich der Bundesgerichtshof damit beschäftigen, ob das Verhalten der Protestler... Lesen Sie mehr




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