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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 21.06.2019
- 1 L 505/19 -
Bewerbung eines Polizisten darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden
Von Polizeibeamten muss grundsätzlich rechtstreues Verhalten erwartet werden können
Das Verwaltungsgericht Aachen hat entschieden, dass die Polizei einen Bewerber ablehnen darf, wenn aufgrund eines gegen ihn gerichteten, wenngleich letztlich eingestellten Strafverfahrens wegen Betruges Zweifel an seiner Eignung für den Polizeidienst bestehen.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 18-jährige Antragsteller aus dem Kreis Düren hatte sich um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zum 1. September 2019 beworben. Die
Entscheidung der Polizei nicht zu beanstanden
Dass Verwaltungsgericht Aachen entschied, dass die Entscheidung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online (pm/kg)
- Entlassung eines Polizeianwärters nach Veröffentlichung von YouTube-Videos über eigenes betrügerisches Verhalten gerechtfertigt
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 11.06.2019
[Aktenzeichen: VG 28 L 157.19]) - Bewerber für Vorbereitungsdienst der Bundespolizei darf wegen Zweifeln an charakterlicher Eignung abgelehnt werden
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 19.03.2019
[Aktenzeichen: 4 L 105/19.MZ])
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Dokument-Nr. 27549
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