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Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 14.11.2012
- VerfGH 8/11 -
Verschärfte Verantwortlichkeit der Anlieger für den Winterdienst auf Gehwegen verfassungsgemäß
Überwachung muss nicht persönlich vorgenommen werden sondern kann auch auf zuverlässige Dritte übertragen werden
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat die Verfassungsbeschwerde eines Hauseigentümers gegen die geltende Winterdienstregelung auf öffentlichen Gehwegen im Straßenreinigungsgesetz von Berlin zurückgewiesen und eine verschärfte Verantwortlichkeit von Anliegern für den Winterdienst für verfassungsgemäß erklärt.
Das Land Berlin hat seit langem im Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) den Anliegern öffentlicher Straßen die Reinigung der Gehwege einschließlich der Schneeräumung übertragen. Aufgrund negativer Erfahrungen mit häufig mangelhafter Schneeräumung und Eisbeseitigung in dem strengen Winter 2009/2010 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin das Gesetz am 18. November 2010 geändert. Es hat u.a. die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit der zum
Beschwerdeführer sieht sich durch Neuregelung und Verantwortlichkeit in Reisefreiheit behindert
Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Streitfalls, Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks im Bezirk Reinickendorf, hat gegen die Neuregelung Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er hat vor allem geltend gemacht, er könne die ihm auferlegte Verantwortlichkeit für die Durchführung des Winterdienstes nicht mehr umfassend auf einen Dritten übertragen. Sobald mit Schneefall zu rechnen sei, könne er sich nun nicht mehr ohne Haftungsrisiko aus Berlin entfernen. Da er sich häufig außerhalb von Berlin aufhalte, werde er in seiner Reisefreiheit behindert.
Anlieger müssen alles Zumutbare für ordnungsgemäßen Winterdienst getan oder veranlasst haben
Der Verfassungsgerichtshof Berlin hat die Verfassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen. Das Gericht führte aus, dass die gesetzliche Übertragung der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.11.2012
Quelle: Verfassungsgerichtshof Berlin/ra-online
- VG Potsdam zur Übertragung von Straßenreinigungspflichten und Winterdiensten auf Grundstückseigentümer
(Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 09.12.2010
[Aktenzeichen: 10 K 1885/06 und 10 K 144/09]) - Winterliche Räum- und Streupflicht des Straßenanliegers nur, wenn sich auch die betroffene Straße innerhalb der geschlossenen Ortslage befindet
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.02.2009
[Aktenzeichen: 8 B 07.197])
Jahrgang: 2013, Seite: 520 NZV 2013, 520
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Dokument-Nr. 14690
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