Werbung
die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Winterdienstpflicht“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Urteil vom 06.12.2022
- 21 U 56/22 -
Winterliche Räum- und Streupflicht bei ernsthafter lokaler Glättegefahr
Allgemeine Glätte nicht Voraussetzung für Winterdienstpflicht
Die winterliche Räum- und Streupflicht gilt nicht erst dann, wenn eine allgemeine Glätte vorliegt, sondern bereits bei einer ernsthaften lokalen Glätte. Dies gilt auch für einen Dritten, der die Winterdienstpflicht für den primär Verantwortlichen übernommen hat. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen 11 Uhr an einem Tag im Dezember 2020 kam eine etwa 69-jährige Frau auf einem Klinikgelände in Berlin wegen Glatteises zu Fall und verletzte sich. Sie erlitt eine Quadrizepssehnenruptur am rechten Bein. Das gesamte Gelände war wegen Glätte rutschig und nicht gestreut gewesen. Die Winterdienstpflicht war auf eine Firma übertragen worden. Die Frau klagte gegen die Trägerin der Klinik und der Winterdienstfirma auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 €.Das Landgericht Berlin wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach komme allein eine... Lesen Sie mehr
Werbung
Bundesgerichtshof, Urteil vom 02.07.2019
- VI ZR 184/18 -
BGH: Glättestellen im Bereich zwischen parkenden Fahrzeugen auf Kundenparkplatz eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden
Unzumutbarkeit einer ständigen Kontrolle und händischen Bestreuung
Glättestellen im Bereich zwischen zwei parkenden Fahrzeugen eines öffentlichen Kundenparkplatzes eines Supermarktes müssen nicht bestreut werden. Eine ständige Kontrolle und händische Bestreuung des Bereichs ist unzumutbar. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Gegen 8.15 Uhr eines Tages im Dezember 2013 herrschte auf einen Kundeparkplatz eines Supermarktes allgemeine Glätte. Da der Bereich zwischen den parkenden Fahrzeugen nicht bestreut war, rutschte eine Kundin nach dem Aussteigen aus dem Pkw auf eine Glatteisstelle aus und verletzte sich. Sie klagte anschließend gegen die Betreiberin des Supermarktes... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.05.2018
- 21 U 16/18 -
Nach 20 Uhr besteht in der Silvesternacht keine Winterdienstpflicht des Eigentümers eines Wohngrundstücks
Ohne erhöhten Publikumsverkehr besteht in Silvesternacht keine erhöhte Winterdienstpflicht
Für den Eigentümer eines Wohngrundstücks besteht keine Pflicht, in der Silvesternacht nach 20 Uhr den Gehweg vor dem Grundstück zu bestreuen. Ohne erhöhten Publikumsverkehr besteht auch in der Silvesternacht keine erhöhte Winterdienstpflicht. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Silvesternacht des Jahres 2015 stürzte eine Fußgängerin zwischen 22.40 Uhr und 23.30 Uhr wegen Glatteises auf dem Gehweg eines Wohngrundstücks in Berlin und verletzte sich dabei erheblich. Sie klagte aufgrund dessen gegen den Grundstückseigentümer und dessen Winterdienstfirma auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Darmstadt, Urteil vom 27.05.1988
- 17 S 378/87 -
76-jährige schwerkranke, auf Rollstuhl angewiesene Wohnungsmieterin nicht zum Winterdienst verpflichtet
Mietvertrag sah Winterdienstpflicht vor
Auch wenn der Mietvertrag vorsieht, dass sämtliche Mieter den Winterdienst turnusmäßig übernehmen müssen, so kann dies von einer 76-jährigen schwerkranken und auf einen Rollstuhl angewiesene Mieterin nicht verlangt werden. Dies hat das Landgericht Darmstadt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine 76-jährige Wohnungsmieterin im Jahr 1987 auf Feststellung, dass sie von der Pflicht zum Winterdienst befreit ist. Hintergrund dessen war, dass nach dem Mietvertrag vom November 1946 eine Pflicht bestand, auf dem Hausgrundstück Schnee zu räumen und verschneite bzw. vereiste Gehwege abzustreuen. Die Mieterin sah sich dazu nicht mehr in der Lage,... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 24.09.1987
- 1 U 138/86 -
Glatteisunfall: Keine Winterdienstpflicht für Fahrbahn zum Schutz der Fußgänger
Räum- und Streupflicht ohnehin nur für belebte unentbehrliche Fußgängerwege
Kommt ein Fußgänger bei der Überquerung einer Straße auf der Fahrbahn wegen Glatteis zu Fall, so muss die winterdienstpflichtige Gemeinde dafür nicht haften. Denn die Räum- und Streupflicht zum Schutz der Fußgänger besteht nicht für die Fahrbahn. Ohnehin müssen nur die belebten unentbehrlichen Fußgängerwege gestreut werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil eine Fußgängerin im Januar 1985 bei der Überquerung einer Seitenstraße auf der Fahrbahn wegen Glatteis zu Fall kam, klagte sie gegen die winterdienstpflichtige Gemeinde auf Zahlung von Schadenersatz.Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschied gegen die Fußgängerin. Ihr habe kein Anspruch... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 31.03.2014
- 9 U 143/13 -
Übertragung der Streupflicht auf Straßenanlieger durch Gemeindesatzung nur im Umfang der Streupflicht der Gemeinde
Gemeinde darf Anliegern keine weitergehende Streupflicht auferlegen
Eine Gemeinde kann durch Satzung den Straßenanliegern nur in dem Umfang die Streupflicht übertragen, als sie selbst verpflichtet ist. Die Gemeinde darf daher die Streupflicht der Anlieger nicht weiterfassen, als ihre eigene Streupflicht. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand Streit über die Streupflicht des Anliegers einer Straße, welche keinen Gehweg aufwies. Nach der Gemeindesatzung bestand die Pflicht, bei Glätte beide Straßenseiten zum Schutz der Fußgänger zu bestreuen. Der Anlieger hielt dagegen das Bestreuen einer Straßenseite für ausreichend. Nachdem das Landgericht Konstanz der Ansicht des Straßenanliegers... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.02.2017
- VI ZR 254/16 -
BGH: Räum- und Streupflicht kann durch Gemeindesatzung nicht auf einzelne Glättestellen erweitert werden
Winterdienstpflicht setzt Vorliegen einer allgemeinen Glätte voraus
Die winterliche Räum- und Streupflicht von Grundstückseigentümern besteht nur bei Vorliegen einer allgemeinen Glätte. Einzelne Glättestellen können die Winterdienstpflicht nicht begründen. Eine Gemeindesatzung zum Winterdienst ist regelmäßig so zu verstehen, dass keine Erweiterung der Verkehrssicherungspflicht gewollt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2013 kam eine Fußgängerin auf ihrem Weg zur Arbeit gegen 7.20 Uhr an einem Hausgrundstück vorbei. Der Gehweg vor dem Haus war bis auf eine 1 x 1 m große Stelle trocken und geräumt. Auf dieser einzelnen Glättestelle, die fast die gesamte Breite des Gehwegs einnahm, rutschte die Fußgängerin aus, kam zu Fall und brach sich das linke... Lesen Sie mehr
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.03.2013
- 6 O 205/12 -
Kein Schadensersatzanspruch aufgrund Glatteisunfalls bei alternativ vorliegendem gestreuten Weg
Weit überwiegendes Mitverschulden des Stürzenden
Stürzt eine Passantin auf dem Weg zur Arbeit aufgrund von Schnee- und Eisglätte, so steht ihr dann kein Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, wenn ihr ein gestreuter und geräumter Weg ohne Zeitverzögerung zur Verfügung stand. In diesem Fall beruht der Glatteisunfall auf ein weit überwiegendes Mitverschulden der Passantin. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall befand sich eine 36-jährige Fußgängerin früh morgens an einem Tag im Dezember 2010 auf dem Weg zur Arbeit. Obwohl ihr ein gestreuter und geräumter Weg zur Verfügung stand, entschied sie sich ihren üblichen Arbeitsweg einzuschlagen, der entlang einer Wohnungseigentumsanlage führte. Dieser war jedoch weder gestreut noch geräumt. Dies erkannte die Fußgängerin... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Schleswig, Urteil vom 08.05.2003
- 11 U 174/01 -
Beginn der Winterdienstpflicht zu einer bestimmten Uhrzeit begründet Räum- und Streupflicht erst ab diesem Zeitpunkt
Sturz vor diesem Zeitpunkt begründet daher kein Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruch
Regelt eine Straßenreinigungssatzung, dass die Anlieger erst ab einer bestimmten Uhrzeit mir der Winterdienstpflicht beginnen müssen, so gilt diese Pflicht auch erst ab diesem Zeitpunkt. Stürzt daher ein Passant vor diesem Zeitpunkt wegen Glatteis, so macht sich der Winterdienstpflichtige nicht schadenersatzpflichtig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Morgen stürzte eine Fußgängerin vor ihrem Haus auf dem Fußgängerweg wegen Glatteis und verletzte sich dabei. Sie klagte aufgrund des Vorfalls gegen den Hauseigentümer auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.Das... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Urteil vom 19.04.2016
- 9 U 56/14 -
Sturz an nicht winterdienstpflichtiger, gestreuter und schnee- sowie eisglatter Stelle kann dennoch Verletzung der Verkehrssicherungspflicht begründen
Verkehrssicherungspflichtverletzung aufgrund fehlender Erfüllung der Winterdienstpflicht in der Umgebung der Sturzstelle
Stürzt eine Person an einer nicht winterdienstpflichtigen, nicht gestreuten und daher schnee- sowie eisglatten Stelle, so kommt dennoch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Betracht. Dies ist dann der Fall, wenn der Winterdienstpflichtige seiner in der Umgebung der Sturzstelle bestehenden Winterdienstpflicht nicht nachgekommen ist. Ein Schadenersatzanspruch besteht aber nur dann, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er bei Erfüllung der Winterdienstpflicht eine gestreute Stelle benutzt hätte. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Arbeitnehmer wurde von seinem Kollegen auf einer schnee- und eisglatten Parkplatzzufahrt in Berlin abgesetzt und ist dort ausgerutscht. Aufgrund des Sturzes war der Arbeitnehmer mehrere Wochen arbeitsunfähig gewesen. Das Land Berlin war zwar für den schnee- und eisglatten Parkplatz sowie den ebenfalls schnee- und eisglatten angrenzenden... Lesen Sie mehr