Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.07.2022
- 4 S 1317/22 -
Tätowierte Schusswaffen mit Schlagring in nicht sichtbaren Bereich steht Einstellung einer Polizeibewerberin nicht entgegen
Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls spricht gegen fehlende charakterliche Eignung
Hat eine Polizeibewerberin eine in bekleideten Zustand nicht sichtbare Tätowierung, die Schusswaffen mit Schlagring zeigt, steht dies nicht zwingend einer Einstellung entgegen. Die Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls kann gegen die fehlende charakterliche Eignung der Bewerberin sprechen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine ehemalige KSK-Soldatin bewarb sich im Jahr 2021 in Baden-Württemberg für den Polizeivollzugsdienst. Die
Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
Das Verwaltungsgericht Stuttgart lehnte den Eilantrag ab. Dagegen richtete sich die Beschwerde der
Verwaltungsgerichtshof verneint fehlende charakterliche Eignung
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied zu Gunsten der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2022
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Beschluss vom 30.05.2022
[Aktenzeichen: 14 K 1798/22]
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 32111
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss32111
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.