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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.2013
- 11 S 208/13 -
62-jährige türkische Analphabetin nicht zur Teilnahme an Integrationskurs verpflichtet
Landratsamt hat sich zu Unrecht gesetzlich zu ihrem Erlass verpflichtet gesehen
Die Ausländerbehörde des Landratsamts Karlsruhe darf eine 1951 geborene und seit vielen Jahren in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige, die Analphabetin ist, nicht verpflichten, an einem Integrationskurs mit Alphabetisierung teilzunehmen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die 62-jährige Klägerin ist türkische Staatsangehörige und
Gesetz zwingt nicht zur Aufforderung zur Teilnahme am Integrationskurs
Die Verfügung sei schon deshalb rechtswidrig, weil das Landratsamt sich zu Unrecht gesetzlich zu ihrem Erlass verpflichtet gesehen habe. Nach dem
Lebensführung der Klägerin entspricht deutschen gesellschaftlichen Vorstellungen
Die Klägerin sei aber auch nicht in besonderer Weise
Klägerin verfügt nicht mehr über Ausdauer, Belastbarkeit und Flexibilität
Die Pflicht zur Teilnahme am
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.08.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
- Spracherfordernis beim Nachzug zu Deutschen nur eingeschränkt erforderlich
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 04.09.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 10 C 12.12]) - Einbürgerungsanspruch trotz unzureichender Deutschkenntnisse
(Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 02.12.2011
[Aktenzeichen: 11 K 839/11]) - Mutter mit mangelnden einfachen Deutschkenntnissen zur Teilnahme an Integrationskurs verpflichtet
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 09.12.2010
[Aktenzeichen: 2 K 870/10.NW])
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Dokument-Nr. 16530
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