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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Integrationskurs“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 14.02.2017
- 8 L 2982/16, 8 L 2648/16 und 8 L 2836/16 -

Wohnsitz­verpflichtung für Flüchtlinge ist wirksam

Mit Wohnsitz­verpflichtung verfolgtes Ziel der Integrations­förderung verhältnismäßig

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in drei gerichtlichen Eilverfahren gegen die Städte Gelsenkirchen, Bottrop und Essen entschieden, dass die am 6. August 2016 in Kraft getretene Regelung zur gesetzlichen Wohnsitz­verpflichtung für Flüchtlinge in § 12 a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wirksam und damit anwendbar ist.

Bei den Antragstellern der zugrunde liegenden Verfahren handelt es sich um nach dem 1. Januar 2016 anerkannte Flüchtlinge, die aus anderen Bundesländern nach Nordrhein-Westfalen umgezogen sind. Bis einschließlich zum 5. August 2016 war es ihnen erlaubt, im gesamten Bundesgebiet Wohnsitz zu nehmen. Durch den neugeschaffenen § 12 a Abs. 1 AufenthG werden sie nunmehr grundsätzlich - vorbehaltlich verschiedener Ausnahme- und Härtefallregelungen - verpflichtet, ihren Wohnsitz für den Zeitraum von drei Jahren nach ihrer Anerkennung in dem Bundesland zu nehmen, welchem sie zur Durchführung ihres Asylverfahrens zugewiesen worden sind.In... Lesen Sie mehr

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Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 09.07.2015
- C-153/14 -

EU-Mitgliedsstaaten dürfen Familien­zusammen­führung bei Dritt­staats­angehörigen von Integrationsprüfung abhängig machen

Familien­zusammen­führung darf dabei jedoch nicht übermäßig erschwert werden

Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass Dritt­staats­angehörige vor einer Familien­zusammen­führung eine Integrationsprüfung erfolgreich ablegen. Die Ausübung des Rechts auf Familien­zusammen­führung darf jedoch nicht unmöglich gemacht oder übermäßig erschwert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

In einer EU-Richtlinie sind die Bedingungen für die Ausübung des Rechts auf Familienzusammenführung durch Drittstaatsangehörige festgelegt, die sich rechtmäßig im Gebiet der Mitgliedstaaten aufhalten*.In den Niederlanden setzt nach den dort geltenden Rechtsvorschriften das Recht auf Familienzusammenführung das Bestehen einer Integrationsprüfung voraus. Diese Prüfung... Lesen Sie mehr

Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 04.06.2015
- C-579/13 -

Integrations­prüfungen von EU-Mitgliedsstaaten für langfristig aufenthalts­berechtigte Dritt­staaten­angehörige zulässig

Modalitäten für Umsetzung der Pflichten wie Geldbußen und Prüfungsegbühren dürfen dabei Ziele der Richtlinie nicht gefährden

Die Mitgliedstaaten dürfen langfristig aufenthalts­berechtigte Dritt­staats­angehörige zur erfolgreichen Ablegung einer Integrationsprüfung verpflichten. Die Modalitäten für die Umsetzung dieser Pflicht dürfen jedoch die Verwirklichung der Ziele der Richtlinie betreffend die langfristig Aufenthalts­berechtigten nicht gefährden. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.

Eine Richtlinie der Union* sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Drittstaatsangehörigen, die sich unmittelbar vor der Stellung ihres Antrags fünf Jahre lang ununterbrochen rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufgehalten haben, die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erteilen.P und S sind Drittstaatsangehörige und seit dem 14. November 2008 bzw. dem... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.04.2015
- BVerwG 1 C 21.14 -

Keine Niederlassungs­erlaubnis für türkische Staatsangehörige bei fehlender Teilnahme am Integrationskurs

Rechtsstellung als Familienangehörige eines türkischen Arbeitnehmers bietet Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis und unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die Ehefrau eines türkischen Arbeitnehmers, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsrecht EWG-Türkei erworben hat (Art. 7 ARB 1/80), keinen Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungs­erlaubnis hat, wenn sie nicht über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt und auch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen hat, in dem ihr Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschafts­ordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland vermittelt wurden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 1984 geborene Klägerin türkischer Staatsangehörigkeit reiste 2005 im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrem türkischen Ehemann in die Bundesrepublik Deutschland ein. Sie erhielt im gleichen Jahr erstmals eine Aufenthaltserlaubnis und wurde zugleich zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Wegen ihrer Schwangerschaft brach die... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.2013
- 11 S 208/13 -

62-jährige türkische Analphabetin nicht zur Teilnahme an Integrationskurs verpflichtet

Landratsamt hat sich zu Unrecht gesetzlich zu ihrem Erlass verpflichtet gesehen

Die Ausländerbehörde des Landratsamts Karlsruhe darf eine 1951 geborene und seit vielen Jahren in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige, die Analphabetin ist, nicht verpflichten, an einem Integrationskurs mit Alphabetisierung teilzunehmen. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die 62-jährige Klägerin ist türkische Staatsangehörige und Analphabetin. Sie lebt seit 1981 rechtmäßig bei ihrem türkischen Ehemann in Deutschland. Der Ehemann war zunächst Arbeitnehmer und betreibt seit 1992 einen Lebensmittelladen. Alle sechs Kinder des Ehepaares erwarben einen Schulabschluss und sind mittlerweile deutsche... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.10.2012
- 4 K 2777/11 -

61-jährige Analphabetin muss an Integrationskurs teilnehmen

Der Verständigung in deutscher Sprache liegt in Deutschland ein hohes staatliches und gesellschaftliches Interesse zugrunde

Ausländer, die sich auf Dauer in Deutschland aufhalten, müssen sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen können. Der Besuch eines Integrationskurses ist somit erforderlich. Diese Regelung gilt auch für Analphabeten. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor.

Dem vorliegenden Streitfall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Alter von 30 Jahren in die Bundesrepublik Deutschland im Wege des Familiennachzugs zu ihrem türkischen Ehegatten in die Bundesrepublik Deutschland eingereiste Klägerin hat sechs Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ihr Ehemann ist Inhaber eines Lebensmittelladens. Anlässlich einer Vorsprache der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 09.12.2010
- 2 K 870/10.NW -

Mutter mit mangelnden einfachen Deutschkenntnissen zur Teilnahme an Integrationskurs verpflichtet

Integrationsverzögerung der Mutter kann zu konkreten Nachteilen für Integration der Kinder führen

Ein Ausländer, der in besonderer Weise integrationsbedürftig ist und von der Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs aufgefordert wird, ist verpflichtet an diesem Kurs auch teilzunehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt und wies die Klage einer Ausländerin ab, die sich gegen die Verpflichtung zur Teilnahme an einem solchen Integrationskurs gewandt hatte.

Die aus dem Kosovo stammende Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls lebt seit vier Jahren im Rhein-Pfalz-Kreis und ist mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet. Sie ist Mutter von zwei Kleinkindern, die beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.Der beklagte Rhein-Pfalz-Kreis verpflichtete die Klägerin – nach Ablauf des Mutterschutzes – zur Teilnahme... Lesen Sie mehr




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