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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.02.2011
- 1 S 361/11 und 1 S 364/11 -
Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe anlässlich des CASTOR-Transports rechtmäßig
Unmittelbare Gefahr der öffentlichen Sicherheit entlang der Transportstrecke zu erwarten
Das zeitlich und räumlich beschränkte Versammlungsverbot der Stadt Karlsruhe anlässlich des CASTOR-Transports ist rechtmäßig. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und bestätigte damit die vorausgegangenen Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.
Die Stadt Karlsruhe hat mit der am 11. Februar 2011 veröffentlichten Allgemeinverfügung vom 8. Februar 2011 Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge verboten. Das Verbot erstreckt sich auf den näher bezeichneten Bereich von 50 m an beiden Seiten der Stadtbahnstrecke S1/S11 und der weiteren Transportstrecke im Gemeindegebiet für den Zeitraum 15. Februar 2011, 0 Uhr, bis zum 16. Februar 2011, 24 Uhr, längstens bis der Transport den Bereich verlassen hat.
VG lehnt Eilanträge ab
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte die hiergegen gerichteten Eilanträge mit der Begründung ab, die angegriffene Verfügung sei aller Voraussicht nach rechtmäßig. Zwei hiergegen erhobene Beschwerden blieben beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ohne Erfolg.
Gefahrprognose der Stadt zwischenzeitlich bereits bestätigt
Aus den Erfahrungen aus zurückliegenden Castor-Transporten habe die Stadt zu Recht geschlossen, dass bei dem bevorstehenden
Allgemeinverfügung betrifft nicht nur Antragsteller sondern alle Demonstrationsteilnehmer
Es komme nicht darauf an, ob die Antragsteller selbst Rechtsverletzungen in der Vergangenheit zu verantworten hätten oder nicht. Auch sei nicht entscheidend, ob sich die Demonstranten der angemeldeten
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-online
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Dokument-Nr. 11141
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