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Verwaltungsgericht Saarlouis, Beschluss vom 06.02.2023
- 2 L 35/23 -
Suspendierung eines Polizeibeamten wegen des Verdachts des Diebstahls unter Mitführung seiner Dienstwaffe
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat den Eilantrag eines Polizeibeamten zurückgewiesen, mit dem dieser sich gegen das Verbot der Führung seiner Dienstgeschäfte gewehrt hat.
Gegen den Antragsteller ist bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Diebstahls mit Waffen (§ 242 i.V.m. § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB) anhängig. Ihm wird vorgeworfen, einen
Weitere Ausübung der Dienstgeschäfte nicht zumutbar
Das Verwaltungsgericht hat das Verbot bestätigt und zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, dass der Dienstherr einem Beamten gemäß § 39 Satz 1 BeamtStG aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verbieten könne. Der Tatverdacht der Begehung eines Diebstahls mit Waffen rechtfertige ein solches Verbot. Der Vorwurf sei als so schwerwiegend anzusehen, dass dem Dienstherrn eine weitere Ausübung der Dienstgeschäfte durch den Antragsteller bis zu einer abschließenden Klärung nicht zugemutet werden könne.
Kollegiales Vertrauensverhältnis gestört
Im Fall eines Verbleibs des Antragstellers im Dienst sei eine schwerwiegende Belastung des zwischen ihm und den Kolleginnen und Kollegen notwendigen
Verhältnismäßigkeit auch gewahrt
Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wahre auch den Grundsatz der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Saarlouis, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32656
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