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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 13.08.2012
- 5 L 624/12.NW -
Verbot der Haltung eines gefährlichen Hundes rechtmäßig
Anspruch auf Erteilung einer Haltungserlaubnis für gefährlichen Hund offensichtlich nicht gegeben
Ein von einer Verbandsgemeinde gegen eine Hundehalterin ausgesprochenes Verbot zur Haltung eines American Staffordshire Terriers ist zulässig. Sofern kein Rassegutachten vorliegt, das bestätigt, dass der Hund dieser Rasse angehöre bzw. jedenfalls als Mischling von dieser abstammt, kann sich die Behörde bei ihrer Einschätzung, dass es sich um einen American Staffordshire Terrier handelt auf gewichtige Anhaltspunkte stützen; z.B. darauf, dass die Besitzerin den Hund als American Staffordshire Terrier gekauft hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Nach Landesgesetz über gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen American Staffordshire und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, gefährliche Hunde. Wer einen solchen
Verbandsgemeinde untersagt Haltung des Tieres mit sofortiger Wirkung
Im zugrundeliegenden Fall hatte die Antragstellerin einen Welpen erworben, der nach ihren Angaben Ende Dezember 2011 geboren worden ist. Da es sich nach Einschätzung der Verbandsgemeinde hierbei um einen
Untersagen der Hundehaltung trotz Fehlen eines Rassegutachtens zulässig
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat den Antrag abgelehnt: Zwar stehe nicht eindeutig fest, dass es sich bei dem Tier tatsächlich um einen
Öffentliches Interesse an Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs des Haltungsverbots überwiegt persönliche Gründe der Hundehalterin
Gleichwohl überwiege das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung des Sofortvollzugs des Haltungsverbots. Die Behörde könne sich bei ihrer Einschätzung, dass der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Ehemaliger Halter hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines "gefährlichen Hundes" durch das Tierheim
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 25.04.2007
[Aktenzeichen: 1 L 223/07.MZ]) - Bei wiederholter Halteerlaubnis für gefährliche Hunde erneuter Wesenstest erforderlich
(Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel, Urteil vom 13.06.2006
[Aktenzeichen: 11 UE 3367/04])
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Dokument-Nr. 14040
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