Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 12.08.2010
- 4 K 272/10.NW -
VG Neustadt: Wettannahmebetrieb in Mischgebiet allgemein zulässig
Trading-Down-Effekt nicht zu erwarten
Die Errichtung einer Sportsbar mit Wettvermittlung und Getränkeausschank in einem Mischgebiet ist baurechtlich zulässig, wenn die Nutzfläche des Lokals von nur geringer Größe ist und ein so genannten „Trading-Down-Effekt”, also eine negative städtebauliche Entwicklung nicht zu erwarten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt seit sechs Jahren in der Innenstadt von Speyer für einen lizenzierten Pferdewettanbieter ein Wettlokal in einem bisher als Laden genehmigten Geschäftslokal. Den Bauantrag für die Nutzungsänderung in eine Sportsbar mit Wettvermittlung und Getränkeausschank lehnte die Stadt ab mit der Begründung, eine Wettvermittlung widerspreche dem baurechtlichen Charakter des Gebiets als
Lokal aufgrund der geringen Nutzfläche im Mischgebiet zulässig
Nach Ansicht der Richter stellt der Betrieb mit Getränkeausschank und Wettvermittlung zwar eine Vergnügungsstätte dar, weil der Unterhaltungswert des Wettspiels im Vordergrund stehe. Aufgrund der geringen Größe von unter 100 qm Nutzfläche sei das Lokal aber im
Von dominanter Konzentration des Vergnügungsgewerbes im Gebiet ist nicht auszugehen
Dem Einwand der Beklagten, die Wettannahme lasse einen so genannten „Trading-Down-Effekt” befürchten, also die schleichende Verdrängung des herkömmlichen Gewerbes aus dem Baugebiet und eine damit einhergehende Abwertung der dortigen Geschäftslagen, folgte das Gericht nicht: Trotz einer schon in der Nachbarschaft vorhandenen kleineren Spielhalle sei nicht von einer dominanten Konzentration des Vergnügungsgewerbes auszugehen, zumal die beiden Betriebe seit Jahren dort geführt würden, ohne dass sich eine negative städtebauliche Entwicklung ergeben habe.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig
(Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 10.02.2009
[Aktenzeichen: 3 L 1448/08.NW]) - Errichtung eines Spielsalons in einem Mischgebiet nicht zulässig
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 30.09.2009
[Aktenzeichen: 5 K 341/09.TR]) - Keine Vergnügungsstätten im Mischgebiet
(Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 30.11.2006
[Aktenzeichen: 4 K 1100/06.NW])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10145
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10145
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.