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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 10.02.2009
- 3 L 1448/08.NW -
Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig
Wohnnutzung darf im Mischgebiet durch Gewerbebetriebe nicht wesentlich gestört werden
In einem Mischgebiet ist ein bordellähnlicher Betrieb unzulässig, denn die damit einhergehenden Belästigungen beeinträchtigen die Nachbarn erheblich und sind für diese nicht zumutbar. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bieten
Aufgrund von Nachbarschaftsbeschwerden untersagte die Stadt der Verwalterin mit sofortiger Wirkung diese Nutzung und gab ihr zugleich auf, die dort stattfindende
Hiergegen erhob die Betroffene Widerspruch und wandte sich wegen des angeordneten Sofortvollzugs zudem mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht.
Richter: Bordellartiger Betrieb ist nicht genehmigungsfähig
Der Antrag hatte keinen Erfolg: Die Voraussetzungen für die von der Stadt ausgesprochene baurechtliche
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.03.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 4/2009 des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 05.03.2009
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Dokument-Nr. 7549
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