wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 28. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 13.02.2007
5 K 853/06.TR und 5 K 1047/06.TR -

Keine weiteren Herrenclubs in einem Gewerbegebiet

Die Nutzungsänderung eines Wohnhauses und Wellnesszentrums in einen sogenannten Herrenclub, in dem Räume für Prostituierte bereitgehalten werden sollen, ist in einem Gewerbegebiet derzeit nicht zulässig. Dies hat das Verwaltungsgerichts Trier entschieden.

Den Entscheidungen lagen zwei Klagen des Betreibers des geplanten Clubs zugrunde, der zum einen die vom Landkreis Trier Saarburg verfügte Zurückstellung einer Entscheidung über seinen Bauantrag für die Dauer eines Jahres, längstens bis 05. Oktober 2007 nicht hinnehmen und der zum anderen die Verpflichtung des beklagten Landkreises zur Erteilung der von ihm begehrten Baugenehmigung im Wege der Untätigkeitsklage erstreiten wollte. Der beklagte Landkreis hatte die Zurückstellung ausgesprochen, nachdem die Verbandsversammlung des in den gerichtlichen Verfahren beigeladenen Zweckverbands Wirtschaftsförderung im Trierer Tal beschlossen hatte, den maßgeblichen Bebauungsplan mit dem Ziel zu ändern, im genannten Bereich die Errichtung bordellartiger Betriebe auszuschließen. Der Kläger führte zur Begründung seiner Klagen aus, die von dem Beigeladenen eingeleitete Änderungsplanung sei mangels eines konkreten Planungskonzepts rechtswidrig. Vielmehr handele es sich um eine unzulässige Negativplanung, weil ausschließlich Betriebe ähnlich des von ihm geplanten verhindert werden sollten.

Die Richter der 5. Kammer schlossen sich dieser Argumentation nicht an.

Zur Begründung ihrer Entscheidung führten sie aus, zum Zeitpunkt der Zurückstellung des Baugesuchs habe eine hinreichend konkretisierte Planung vorgelegen, deren Zielsetzung sich nicht darin erschöpfe, lediglich einzelne Vorhaben auszuschließen. Das Vorhaben des Klägers sei nicht alleiniger Anlass für die Planungsänderung gewesen. Vielmehr hätten weitere Anträge für bordellartige Betriebe vorgelegen. Ziel der Planungsänderung sei daher die Verhinderung einer weiteren Konzentration von Prostitutionsbetrieben und der damit einhergehenden städtebaulichen Fehlentwicklung (sog. „Trading-Down-Effekt") im genannten Gewerbegebiet. Von einer rein auf die Absichten des Klägers fixierten Verhinderungsplanung könne deshalb keine Rede sein.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2007
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/07 des VG Trier vom 06.03.2007

Aktuelle Urteile aus dem Baurecht | Bauplanungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Bebauungsplan | Bordell | Prostitution | Prostitution | Prostituierte | Trading-Down-Effekt

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 4124 Dokument-Nr. 4124

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil4124

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung