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Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 13.10.2016
- 1 L 754/16.NW -
Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe nach zweimaligem Geschwindigkeitsverstoß und nicht vorgelegter MPU rechtmäßig
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit immer schwerwiegend
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Fahrerlaubnis auf Probe entzogen werden kann, weil der Inhaber nach zwei Geschwindigkeitsverstößen ein von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) nicht vorgelegt hat.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Inhaber einer
Gesetz bewertet jeden Geschwindigkeitsverstoß innerhalb der Probezeit als schwerwiegende Verkehrszuwiderhandlung
Der dagegen von dem Betroffenen gestellte Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz hatte vor dem Verwaltungsgericht Neustadt keinen Erfolg. Die Richter bestätigten, dass die Fahrerlaubnisentziehung offensichtlich rechtmäßig erfolgt sei. Nachdem der Antragsteller - nach
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Neustadt/ra-online
- Fahrererlaubnisentzug in zweiter Probezeit bei fehlender Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtmäßig
(Verwaltungsgericht Mainz, Beschluss vom 20.07.2010
[Aktenzeichen: 3 L 766/10.MZ]) - USA-Führerschein: Probezeit erst ab Erteilung der endgültigen Fahrerlaubnis
(Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 15.08.2016
[Aktenzeichen: 10 L 1070/16])
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Dokument-Nr. 23366
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